Gemeinde Rimbach

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Amtliche Bekanntmachung

Betr.:  Bauleitplanung der Gemeinde Rimbach;
Bebauungsplan „Wohnbebauung Verlängerung Bismarckstraße“ sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Wohnbebauung Verlängerung Bismarckstraße“
hier:    Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
 
 
Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Bau und Infrastruktur der Gemeinde Rimbach hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Bebauungsplan „Wohnbebauung Verlängerung Bismarckstraße“ und die 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Wohnbebauung Verlängerung Bismarckstraße“ als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Verlängerung Bismarckstraße“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige, geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangeltungsbereichs sichergestellt werden. Die Planung soll den weiterhin hohen Wohnungsbedarf in Rimbach decken, um der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum o.g. Bebauungsplan durchgeführt.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Rimbach in der Flur 15 die Flurstücke 78/8, 268, 270/7, 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349 und teilweise die Flurstücke 158/68, 269 und 350.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Verlängerung Bismarckstraße" (unmaßstäblich)
Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (unmaßstäblich)
Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans (unmaßstäblich)

Der Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst in der Gemarkung Rimbach in der Flur 15 die Flurstücke 78/8, 270/7 und teilweise das Flurstück 158/68.

Es wird bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan und die 12. Änderung des Flächennutzungsplans, insgesamt bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen (nur Bebauungsplan) und der Begründung mit Umweltbericht sowie die Fachgutachten und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
 

von Mittwoch, den 22.05.2024 bis einschließlich Freitag, den 21.06.2024
 
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach (Link: https://www.rimbach-odw.de/de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/offenlage-planverfahren) im PDF-Format veröffentlicht werden. Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Rimbach wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
 
Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes ergänzend beim Bauamt der Gemeinde Rimbach im Rathaus, 3. OG, Rathausstraße 1 in 64668 Rimbach, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
 
Die Öffnungszeiten des Bauamtes der Gemeinde Rimbach sind:
Montag, Dienstag:      8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag:       8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:                8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
 
Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Entwurfsplanung im Internet und die ergänzende öffentliche Auslegung an der Planung beteiligt und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können während des oben genannten Zeitraumes elektronisch beim Bauamt der Gemeinde Rimbach (E-Mail-Adresse: bauamt(@)rimbach-odw.de) abgegeben werden. Eine Äußerung zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Rimbach, Rathausstraße 1 in 64668 Rimbach, möglich.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
 
Es wird ergänzend für die Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
 
Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Gemeinde und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle(@)datenschutz.hessen.de.
 
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  1. Umweltbericht zum Bebauungsplan / zur Flächennutzungsplanänderung mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten als integrierter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan, Planungsgruppe Darmstadt, März 2024. Es werden u.a. der Bestand und die Auswirkungen der Planung bzgl. der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaftsbild, Kulturgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet.
  2. 2 Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen:
    a. Artenschutzgutachten, BfL Heuer & Döring, Wiesbaden, Juli 2023
  • Im Rahmen des Artenschutzgutachtens wird untersucht, wie artenschutzrelevante besonders oder streng geschützte Arten von den geplanten Maßnahmen betroffen sein können und wie gegebenenfalls Störungen und Verluste dieser Arten vermieden oder minimiert werden können.
  • Es erfolgen eine Bestandserfassung und Bestandsbeschreibung, eine Projektbeschreibung und Konfliktanalyse, eine Maßnahmenplanung und ggf. eine Klärung der Ausnahmevoraussetzungen.

    b. Geo- und abfalltechnischer Bericht Nr. 10767.1/G1, EBI-23-0013 WG „Verlängerung Bismarckstraße“, ITC Ingenieure GmbH, Darmstadt, März 2023
  • Im Geo- und abfalltechnischen Bericht werden Angaben zu den Baugrund- und Grundwasserverhältnissen sowie zum Trag- und Verformungsverhalten der anstehenden Böden ermittelt. Darüber hinaus werden die potentiell anfallenden Aushubmassen im Hinblick auf deren Wiederverwertung bzw. Entsorgung abfalltechnisch untersucht und entsprechend den derzeit gültigen Richtlinien und Vorschriften eingestuft.

    3. 5 umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenen Informationen zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung:

    a. RP Darmstadt:
  • Lage im Wasserschutzgebiet für die Gewinnungsanlagen Brunnen Im Hopper sowie Versickerung von Niederschlagswasser, Klärung der Grundwasserstände
  • Prüfung der Betroffenheit durch Starkregenereignisse
  • Empfehlungen zur Abwasserbeseitigung
  • Bodenkundlichen Baubegleitung für den vorsorgenden Bodenschutz
  • Kampfmittelräumdienst: Keine Hinweise auf Kampfmittel

    b. Kreis Bergstraße
  • Begründung der Flächenauswahl
  • Keine Hinweise auf Kulturdenkmäler
  • Lage im Wasserschutzgebiet für die Gewinnungsanlagen Brunnen Im Hopper / Ver- und Gebote der Musterwasserschutzgebietsverordnung
  • Empfehlungen zur Versickerung
  • Baulicher und abwehrenden Brandschutz
  • Anregung zur Festsetzung einer ökologischen Baubegleitung
  • Anpassung der Artenschutzmaßnahmen
  • Beschreibung der Grünlandfläche auf Flurstück 78/8
  • Ergänzung einer Ausgleichfläche, Ergänzung einer Entwicklungskarte, Anpassung der Bilanzierung und des notwendigen Ausgleichs, Sicherung und Überwachung der Ausgleichsmaßnahmen
  • Überplanung des Bebauungsplans Nr. 65 „Theodor-Storm-Straße“
  • Hinweise zum Ausschluss oberflächennaher Geothermie, zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen, auf Anzeigepflicht bei Einrichtung eines Gartenbrunnens, auf Beantragungspflicht bei notwendigen Grundwasserhaltungen, zur Verwendung von Bodenmaterialien und Ersatzbaustoffe für den Einbau in technischen Bauwerken, zu Artenempfehlungen

    c. Polizeidirektion Bergstraße
  • Schaffung ausreichend geeigneter Verkehrsflächen

    d. Zweckverband Abfallwirtschaft Bergstraße zum Bebauungsplan
  • Anlegen von Wendeanlagen in Stichstraßen
  • Fahrbahnbreite und Ausweichstellen

    e. Landesjagdverband Hessen e.V.
  • Erhöhung der Dichte auf Minimum von 25 WE/ha
  • Leerstandsabgabe
  • Erhöhung der Geschosszahl und Anzahl der Wohneinheiten

    4. 1 Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan/ zur Flächennutzungsplanänderung:
  • Gefährdung des Brunnens “Im Mühlbächl”, Sicherung der Wasserversorgung
  • Wohnraumnachfrage, Prüfung von Alternativen
  • Überprüfung des Artenschutzgutachten
  • Überplanung von Ausgleichsflächen, Überprüfung der Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung
  • Überprüfung Grünlandflächen
  • Verkehrliche Auswirkungen auf umliegendes Straßennetz
  • Erhaltung von Spiel- und Erholungsfläche
  • Einwendungen aufgrund hoher Bodenqualität

 
Die Gemeinde Rimbach hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT übertragen. Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
 
 
Rimbach, den 15.05.2024                                                             

Für den Gemeindevorstand

der Gemeinde Rimbach

Holger Schmitt, Bürgermeister