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Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Rimbach;
Bebauungsplan „Wohnbebauung Verlängerung Bismarckstraße“ sowie 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Wohnbebauung Verlängerung Bismarckstraße“
hier: Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Bau und Infrastruktur der Gemeinde Rimbach hat in seiner Sitzung am 07.05.2024 den Bebauungsplan „Wohnbebauung Verlängerung Bismarckstraße“ und die 12. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Wohnbebauung Verlängerung Bismarckstraße“ als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Verlängerung Bismarckstraße“ und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige, geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangeltungsbereichs sichergestellt werden. Die Planung soll den weiterhin hohen Wohnungsbedarf in Rimbach decken, um der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zum o.g. Bebauungsplan durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Rimbach in der Flur 15 die Flurstücke 78/8, 268, 270/7, 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349 und teilweise die Flurstücke 158/68, 269 und 350.
Der Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst in der Gemarkung Rimbach in der Flur 15 die Flurstücke 78/8, 270/7 und teilweise das Flurstück 158/68.
Es wird bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan und die 12. Änderung des Flächennutzungsplans, insgesamt bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen (nur Bebauungsplan) und der Begründung mit Umweltbericht sowie die Fachgutachten und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
von Mittwoch, den 22.05.2024 bis einschließlich Freitag, den 21.06.2024
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach (Link: https://www.rimbach-odw.de/de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/offenlage-planverfahren) im PDF-Format veröffentlicht werden. Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Rimbach wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes ergänzend beim Bauamt der Gemeinde Rimbach im Rathaus, 3. OG, Rathausstraße 1 in 64668 Rimbach, während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Die Öffnungszeiten des Bauamtes der Gemeinde Rimbach sind:
Montag, Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Entwurfsplanung im Internet und die ergänzende öffentliche Auslegung an der Planung beteiligt und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können während des oben genannten Zeitraumes elektronisch beim Bauamt der Gemeinde Rimbach (E-Mail-Adresse: bauamt(@)rimbach-odw.de) abgegeben werden. Eine Äußerung zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Rimbach, Rathausstraße 1 in 64668 Rimbach, möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Es wird ergänzend für die Flächennutzungsplanänderung darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Gemeinde und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle(@)datenschutz.hessen.de.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Die Gemeinde Rimbach hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT übertragen. Das Planungsbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Rimbach, den 15.05.2024
Für den Gemeindevorstand
der Gemeinde Rimbach
Holger Schmitt, Bürgermeister