Ab dem 01.01.2012 wird sich die Gebührenabrechnung bei der Abwasserbeseitigung ändern
Bis zum 31.12.2011 wird die Abwassergebühr weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet - jährlicher Frischwasserbezug entsprechend Wasseruhr.
Ab dem 01.01.2012 wird die Abwassergebühr, einem höchstrichterlichen Urteil des
Hessischen Verwaltungs-gerichtshofs in Kassel folgend, in zwei eigenständige Gebühren aufgeteilt:
- die Schmutzwassergebühr und
- die Niederschlagswassergebühr
Nachfolgende Seiten informieren Sie über die getrennte Abwassergebühr.
Im August soll über das Thema in Bügerversammlungen informiert werden. Die Termine werden über die Presse rechtzeitig bekannt gegeben.
Nach diesen Bürgerversammlungen erhalten die Grundstücks-eigentümer einen Fragebogen in zweifacher Ausfertigung, der ein Luftbild und einen Plan ihres Grundstücks beinhaltet.
Die versiegelten Flächen sind aus den Daten des Luftbildes und des Grundstücksplans bereits errechnet und in einer Liste aufgeführt. Dem Fragebogen wird eine umfangreiche Erläuterungsbroschüre beigefügt die detaillierte Hilfen zum Ausfüllen des Fragebogens gibt.
Die Grundstückseigentümer sollen dann die Angaben im Fragebogen überprüfen und gegebenenfalls abändern. Ein Exemplar des Fragebogens soll innerhalb von 3 Wochen an die Gemeindeverwaltung zurück gegeben werden.
Während dieses Zeitraums werden spezielle Bürgersprech-stunden im Rathaus eingerichtet. Unterbleibt die Rückgabe des Fragebogens werden die darin berechneten Daten zur Gebührenerhebung herangezogen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Rimbach
Finanzabteilung, Herr Eckert, Tel. 06253/80932
Bauamt, Herr Röth, Tel. 06253/80965
Finanzabteilung, Herr Schmitt, Tel. 06253/80930
E-Mail: abwasser@rimbach-odw.de
PDF-Dokumente:
Erläuterungen zur neuen Berechnung der Abwassergebühren
Begriffe Entwässerungssatzung
Wichtige Information über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und Untersuchung der Zuleitungskanäle
Präsentation Bürgerversammlung 07.09.2011
Merkblatt zu Fragebogen
Muster Anschreiben zum Fragebogen
FAQs häufig gestellte Fragen
|