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Brut- und Setzzeit

Die Gemeinde Rimbach weist darauf hin, dass mit Beginn der Brut- und Setzzeit ab dem 15. Februar Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen sind und zwar in der gesamten Feld –und Flurgemarkung der Gemeinde Rimbach. Diese Anordnung gilt bis zum 15. Juni und beruht auf der am 1. August 2007 in Kraft getretenen „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“.

Es ergeht deshalb nicht nur seitens der Gemeinde, sondern auch seitens der Jägerschaft der dringende Appell an die Hundebesitzer, Verantwortung im Umgang mit ihren Vierbeinern zu zeigen. In der Vergangenheit werden leider immer mehr Hunderisse aufgezeichnet. Rehkitze werden teilweise völlig zerrissen.

Die Rimbacher Landwirte sehen sich mit weiteren „Hundeproblemen“ konfrontiert. Das Befahren gesperrter Wege und das Parken auf Wiesen und Äckern scheinen mittlerweile für einige Hundehalter zu einer Selbstverständlichkeit geworden zu sein. Der dadurch entstehende Schaden ist erheblich und steht in krassem Widerspruch zur Naturverbundenheit, die bei Hundebesitzern eigentlich zu vermuten wäre.

Die Hinterlassenschaft seines Vierbeiners in einer geeigneten Tüte mitzunehmen und sie nicht dem natürlichen, allerdings Wochen dauernden Zerfall zu überlassen, sollte sich von selbst verstehen. Doch weit gefehlt. Selbst angesichts von mittlerweile 50 aufgestellter Hundetoiletten wird im Verlaufe eines jeden Sommers eine unüberschaubare Menge Grünfutter durch Hundekot unbrauchbar.

Die Verantwortlichen der Gemeinde bauen einerseits auf die Vernunft der Hundehalter, werden in den nächsten Monaten aber auch verschärfte Kontrollen durchführen. So kann ein Verstoß gegen die Anleinpflicht immerhin mit bis zu 100 € geahndet werden. Geld, das man sich sparen kann, auch wenn einem der vierbeinige Freund lieb und teuer ist.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Rimbacher Ordnungsamtes gerne zur Verfügung.

Rimbach, 18.03.2024