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Imkerei und Artenvielfalt

Imkerei und Artenvielfalt

Ein Sommer mit Wespen und Hornissen

  1. Wespen und Hornissen leben nur einen Sommer lang. Im Herbst stirbt das Volk ab und nur die jungen Königinnen überwintern , z.B. in einem Mauseloch, in einem Mauerspalt oder in einer Baumhöhle. Das alte, verlassene Nest kann im Spätherbst oder im zeitigen Frühjahr gefahrlos entfernt werden.
  2. Wespen und Hornissen sind grundsätzlich wie alle wilden Tiere geschützt. Sie sind eher nützlich und meist harmlos. Sie sind Teil der belebten Natur.
  3. Wespen und Hornissen stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen oder ihr Nest in Gefahr scheint. Ruhiges und besonnenes Verhalten ohne Panik und „Herumgefuchtel“ in Nestnähe hilft in den allermeisten Fällen der Begegnung.
  4. Wespen dürfen wie alle "wilden" Tiere (und Pflanzen) laut § 39 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz nicht ohne vernünftigen Grund in ihrer Entwicklung gestört oder gar getötet werden.
    Stört ein Nest am Standort, helfen mitunter kleinere Umbauten am Nest. Falls nicht erfolgt das Umsiedeln eines Wespenvolkes mitsamt ihrem Nest an einen weniger störenden Standort. So lässt es sich einen Sommer lang mit den schwarz-gelben Stachelträgerinnen gut leben.
  5. Ablauf vor und bei einer Umsiedlung im Kreis Bergstraße

Stellen Sie einen schriftlichen formlosen Antrag (link) an: unb(@)kreis-bergstrasse.de mit folgenden Angaben:

  • Welche Insektenart soll entfernt werden
    (Wespe, Hornisse)? Ggf. telefonisch vorab klären.
  • Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus (Adresse, Lageskizze)
  • Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung
    (z.B. Lage unmittelbar neben Fenstern, Türen,)
    Betroffenheit von Kleinkindern oder Allergikern
  • Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
  • Falls Sie eine Firma damit beauftragen:
    Name und Anschrift des Unternehmens

Für Rückfragen ist für Rimbach Herr Otto Weber mit der Tel. 06252- 155430 der richtige Ansprechpartner, seine Vertreter sind Herr Hermann Joachim: 06252-155725 oder Herr Michael Weidner 06252-155292.

Informationen aus der Landwirtschaft

Feldränder und Raine

Wer jetzt durch die Feldmark spaziert bemerkt womöglich, dass einige Wegränder gemäht oder gemulcht sind, während andere Feldränder wachsen und blühen. Doch warum wird mancher Streifen gemäht und der andere nicht? Die Ansicht, wie man mit Feldrändern umgehen soll ist ganz unterschiedlich – bei Landwirten genauso wie bei Erholungssuchenden!

Die einen freuen sich, wenn es wuchert und blüht, andere wünschen sich einen ordentlich gemähten Grünstreifen. Einige sehen hier wertvollen Lebensraum für Tiere, andere Gefahrenpotenzial für Zeckenbefall. Ein Feldrain kann Nistplatz im Biotopverbund aber auch Brutstätte für Pflanzenschädlinge sein.

Die ökologische Bedeutung von Feldrändern ist unbestritten. Feldrandstreifen sind notwendige und wichtige Vernetzungselemente für Insekten, Kleintiere und Bodenbrüter. Sie bieten Rückzugsräume und Schutz – ganz besonders dann, wenn die angrenzende Ackerfläche abgeerntet wird.

In der Landwirtschaft gibt es unterschiedliche Ansichten, wie man mit den Feldrändern umgehen soll. Denn entlang der Feldraine wachsen – mit dem Auge des Landwirts betrachtet – recht widerspenstige Unkräuter wie Trespe und Quecke, die in den Kulturpflanzen schwer zu bekämpfen sind. Um das Einwandern von Ungräsern in den Acker zu minimieren werden daher die Feldraine im Frühsommer gemäht oder gemulcht und damit Blüte und Samenbildung verhindert.

Ein guter Mittelweg ist hier die Empfehlung!

Nicht alle Feldränder müssen gemäht oder gemulcht werden. Es lohnt sich gezielt die Feldränder anzufahren, wo der Unkrautdruck besonders hoch ist. Feldränder sind kein Sportrasen, eine Schnitthöhe von 15 cm ist ausreichend, um unerwünschte Ungräser zu bekämpfen. Blühende Feldränder bitte erst nach der Blüte und Samenreife mähen, damit genug Samen für die Vermehrung zur Verfügung steht.

Bis fast in die Mitte des letzten Jahrhunderts wurden Feldränder und Raine als Futterflächen genutzt und beweidet. Meist mit Ziegen, der „Kuh des kleinen Mannes“.

Weitere Informationen erhalten Sie durch die AG Gewässerschutz und Landwirtschaft in der Region Starkenburg über www.aggl-otzberg.de

Bei Fragen steht Ihnen das AGGL Team gerne unter der Telefonnummer 06162-94352-0 zur Verfügung.