Gemeinde Rimbach

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Geburten

Geburten

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Nachwuchs!

Ist Ihr Kind in Rimbach geboren, dann sind Sie beim Standesamt Rimbach richtig.
Fand die Geburt in einer anderen Stadt oder Gemeinde statt, wenden Sie sich bitte der zuständigkeitshalber an das dortige Standesamt.

Bei Hausgeburten ist die Geburtsanzeige innerhalb einer Woche von Ihnen persönlich unter Vorlage einer Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des hinzugezogenen Arztes beim Standesamt anzumelden.

An dieser Stelle erfolgt bewusst keine weitere Auflistung der zur Anmeldung der Geburt erforderlichen Unterlagen. Dies ist unter anderem vom Personenstand der Eltern und deren Staatsangehörigkeit abhängig.

Bitte setzen Sie sich deshalb (Vorsprache oder telefonisch) mit unserem Standesamt in Verbindung. In einem kurzen Gespräch können diese Punkte geklärt werden und Sie erfahren, welche Unterlagen und Urkunden von Ihnen bei der Anmeldung der Geburt vorgelegt werden müssen.

Urkunden

Sie sind in Rimbach geboren und benötigen eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Auszug aus Ihrem Geburtsregister?

Sie haben die Möglichkeit, unter Vorlage Ihres Personalausweises dies vor Ort bei unserem Standesamt zu beantragen.

Sie können dies aber auch online beantragen.

In beiden Fällen wird eine Gebühr fällig, welche entweder bei Abholung im Standesamt oder per Vorkasse zu entrichten ist.

Alles weitere hierzu besprechen Sie bitte direkt mit unserem Standesamt.