Rimbach im Odenwald
  Gebühren und Tarife - Stand 01 / 2012 (1 / 2)
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Aktuelles / Termine
Gebühren für die private Nutzung von komm. Räumen  
Dorfgemeinschaftsraum im Rathaus Rimbach 83,10 €
Alte Schule Rimbach, Thourotte-Saal 121,10 €
Alte Schule Rimbach, Wappensaal 51,10 €
Alte Schule Rimbach, Great-Haywood-Raum 20,30 €
Alte Schule Rimbach, Colwich-Raum 9,80 €
Stundensatz Wappensaal u. Great-Haywood-Raum 8,50 €
Ehemaliges Schulhaus Albersbach 81,00 €
Finanz- und Steuerabteilung
Grundsteuer
- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Hebesatz des Meßbetrages)



300 v.H.

- für Grundstücke
(Hebesatz des Meßbetrages)


280 v.H
.

Gewerbesteuer
(Hebesatz des Meßbetrages)

330 v.H.

Frischwassergebühr, netto je cbm 2,56 €
dto. brutto je cbm incl. 7% Mehrwertsteuer 2,74 €
Monatliche Grundgebühren
Grundgebühr für Zähler bis zu 5 cbm netto 3,75 €
dto. brutto incl. 7% Mehrwertsteuer 4,01 €
Grundgebühr für Zähler bis zu 10 cbm netto 4,50 €
dto. brutto incl. 7% Mehrwertsteuer 4,82 €
Grundgebühr für Zähler bis zu 20 cbm netto 6,45 €
dto. brutto incl. 7% Mehrwertsteuer 6,90 €
Grundgebühr für Zähler über 20 cbm netto 12,90 €
dto. brutto incl. 7% Mehrwertsteuer 13,80 €
Hundesteuer (jährlich)
Ersthund
(bezogen auf einen Haushalt)
60,00 €
Zweithund
(bezogen auf einen Haushalt)
72,00 €
jeder weitere Hund
(bezogen auf einen Haushalt)
96,00 €
jeder nach Ordnungsrecht
gefährliche Hund
600,00 €
Entwässerungsgebühr
y
a.) Schmutzwassergebühr
Vollanschluß je cbm Frischwasser 2,50 €
Teilanschluß und Vorreinigung in einer Klärgrube je cbm Frischwasser 1,25 €
Grundgebühr pro angeschlossenem
Grundstück und Monat
3,00 €
b.) Niederschlagswassergebühr
Niederschlagswassergebühr pro qm versiegelter Fläche 0,70 €
Kindergartengebühren (monatlich)
für das 1. Kind  
Teilzeitbetreuung unter 6 Stunden/Tag 93,00 €
Ganztagsbetreuung von 6 und mehr Stunden/Tag 110,00 €
 
für das 2. Kind (bei gleichzeitigem Besuch des Kindergartens)
Teilzeitbetreuung unter 6 Stunden/Tag 52,00 €
Ganztagsbetreuung von 6 und mehr Stunden/Tag 69,00 €
 
jedes weitere Kind (bei gleichzeitigem Besuch des Kindergartens)
  frei
Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Benutzungsgebühren gewährt, erhebt die Gemeinde Rimbach keine Kindergartenbeiträge. Dies gilt für die letzten 12 Monate vor der Einschulung. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenfreiheit gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig. Verpflegungskosten (Mittagessen) werden in Höhe des tatsächlich entstehenden Aufwandes jeweils zusätzlich erhoben. Außerdem wird eine Getränke- und Bastelpauschale erhoben, die direkt an den Kindergarten zu zahlen ist.
 
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