Gemeinde Rimbach

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Friedhöfe

Friedhofsverwaltung

In der Gemeinde Rimbach sind vier kommunale Friedhöfe vorhanden. Die Friedhöfe sind würdige Begräbnisplätze für die Verstorbenen und Ortes des Abschieds, des Andenkens, der Trauer und der Ruhe.
Die Verwaltung der kommunalen Friedhöfe obliegt der Gemeindeverwaltung Rimbach.

Öffnungszeiten der Friedhöfe:

Die Friedhöfe sind täglich in der Regel
während der Sommermonate (15. März bis 30. September)
in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr
während der Wintermonate (01. Oktober bis 14. März)
in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr
für den Besuch geöffnet.

Allgemeine Informationen:

 

Graberwerb

  • Sämtliche Arten von Grabstätten können erst bei Vorliegen eines Sterbefalles erworben werden.
  • Im Falle des Erwerbes eines Reihengrabes, eines anonymen Urnengrabplatzes sowie einer Urnenkammer in der Urnenwand gibt es keine Möglichkeit zur Auswahl der Grabstelle, da diese von der Friedhofsverwaltung fortlaufend vergeben werden.

 

Grabverlängerung

  • Zusätzlich zu den Gebühren für die Beisetzung und weiterer Dienstleistungen können im Einzelfall bei vorherigem Bestehen einer Grabstätte Grabverlängerungsgebühren fällig werden. Bei Grabverlängerungen richtet sich die Gebühr nach der Grabart und der notwendig werdenden Verlängerung. Die jeweilige Grabstätte muss so weit verlängert werden, dass die Ruhefrist des Beizusetzenden gewährleistet ist. Die Ruhefrist beträgt für Erdbestattungen 25 Jahre und für Urnen 20 Jahre. Die Grabstätte muss im Zuge einer Beisetzung direkt um den für die Einhaltung der Ruhefrist notwendigen Zeitraum verlängert werden.

 

Recht der Beisetzung

  • Das Recht der Beisetzung in einer Wahlgrabstätte oder Urnengrabstätte obliegt dem Nutzungsberechtigten bzw. dessen Angehörigen.

Übertragung des Nutzungsrechtes

  • Das Nutzungsrecht an einem Wahl-, Urnen- oder Reihengrab ist mit dessen Zustimmung auf einen Angehörigen des Nutzungsberechtigten übertragbar. Hierzu genügt ein formloses Schreiben mit Angabe des Namens und der Adresse des zukünftigen Nutzungsberechtigten und Unterschrift des bisherigen Nutzungsberechtigten an die Friedhofsverwaltung.

 

Rückgabe einer Grabstätte

  • Die Rückgabe einer Wahl- oder Urnengrabstätte oder eines Reihengrabes kann unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. Hierzu ist es erforderlich, mit der Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen. Eine Gebührenrückerstattung erfolgt allerdings nicht. Nach Rückgabe der Grabstätte ist diese vom Nutzungsberechtigten einzuebnen. Bis zum Ablauf der eventuell noch bestehenden Ruhefristen wird die Grabstätte von der Friedhofsverwaltung im Rahmen der allgemeinen Friedhofspflege gepflegt.

Ablauf des Nutzungszeitraumes

  • Bei Ablauf des Nutzungsrechtes an einer Wahl- oder Urnengrabstätte wird der Nutzungsberechtigte schriftlich auf die anstehende Möglichkeit zur Grabverlängerung hingewiesen. Möglich ist eine Verlängerung bei Erdgrabstätten von mindestens 5 und höchstens 30 Jahren (bei Urnengrabstätten höchstens 25 Jahre).
  • Nach Ablauf des Nutzungszeitraumes an einem Reihengrab wird der Nutzungsberechtigte schriftlich auf die anstehende Abräumung der Grabstätte hingewiesen. Die Grabstätte ist von dem Nutzungsberechtigten einzuebnen.

Unter folgenden Links finden Sie sowohl die aktuelle Friedhofsordnung und die aktuelle Friedhofsgebührenordnung mit weiterführenden Informationen.

Friedhofsordnung

Friedhofsgebührenordnung

Die Friedhofsverwaltung ist gerne für Sie und Ihre Fragen da und unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen.

Kontakt Friedhofsverwaltung

Gemeinde Rimbach
Bürgerdienste
Friedhofsverwaltung
Rathausstraße 1
64668 Rimbach

06253/80950 (Frau Reibold)
06253/80952 (Frau Rehwinkel)

Telefax: 06253/80929
E-Mail schreiben an die Friedhofsverwaltung

Friedhof Rimbach

Friedhofsweg, 64668 Rimbach (Haupteingang und Parkplatz)
Im Kreuzwinkel, 64668 Rimbach (zweiter Eingang und weitere Parkmöglichkeiten)

Der Rimbacher Friedhof wurde 1858/1859 angelegt und seitdem einmal erweitert. Die erste Belegung auf dem neuen Teil fand im Jahre 1978 statt.

Auf dem Friedhof befindet sich eine Trauerhalle, außerdem sind auch Trauerfeiern am Grab möglich.

Im Haupteingangsbereich des Friedhofs befindet sich das Ehrenmal für die Opfer beider Weltkriege, außerdem befinden sich Kriegsgräber auf dem alten Teil des Friedhofs.

Hervorzuheben ist außerdem der Gedenkstein für den Ökonomierat, Ehrenbürger und ehemaligen Bürgermeister Jakob Trautmann (12.08.1852 - 21.12.1916), welcher sich an der Friedhofshalle, in der Nähe der Urnenwandanlage befindet.

Folgende Bestattungsarten sind möglich:

  • Erdbestattungen
  • Urnenbestattung in Erde
  • Urnenbestattung in Stele
  • Urnenbestattung in Urnenwand
  • Urnenbestattung in Wiesenfläche
  • anonyme Urnenbestattung in Erde, Stele und Urnenwand

Für die Belegung der Urnenwandanlage hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Rimbach eine bestimmte Vorgehensweise beschlossen. Informationen hierzu finden Sie im folgenden Merkblatt.

Friedhof Lauten-Weschnitz

Ortsstraße 71, 64668 Rimbach (Haupteingang)

Der kleinste Friedhof der Gemeinde Rimbach liegt in Lauten-Weschnitz und wurde im Jahre 1928 angelegt.

Neben dem Friedhof befindet sich eine Trauerhalle, außerdem sind auch Trauerfeiern am Grab möglich.
Das Ehrenmal für die Opfer beider Weltkriege befindet sich, im Gegensatz zu den Friedhöfen in Rimbach und Mitlechtern, nicht auf dem Friedhof in Lauten-Weschnitz, sondern ist eine kleine Anlage an der Ortsstraße.

Folgende Bestattungsarten sind möglich:

  • Erdbestattungen
  • Urnenbestattung in Stele
  • Urnenbestattung in Erde
  • anonyme Urnenbestattung in Erde und Stele

Friedhof Mitlechtern

Alzenauer Straße 20, 64668 Rimbach

Der Friedhof Mitlechtern wurde im Jahre 1915 angelegt und wurde seitdem zweimal erweitert. Die erste Belegung in der ersten Erweiterungsfläche fand  im Jahre 1977 statt, die zweite Erweiterung wurde im Jahre 2010 abgeschlossen.

Auf dem Friedhof befindet sich eine Trauerhalle, außerdem sind auch Trauerfeiern am Grab möglich.

Auf dem alten Teil des Friedhofs befindet sich das Ehrenmal für die Opfer beider Weltkriege, sowie Kriegsgräber.
Außerdem befindet sich auf dem Friedhof ein Grabfeld für die verstorbenen Bewohner des Missionshaus Eben-Ezer in Mitlechtern.

Folgende Bestattungsarten sind möglich:

  • Erdbestattungen
  • Urnenbestattung in Stele
  • Urnenbestattung in Erde
  • anonyme Urnenbestattung in Erde und Stele

Friedhof Zotzenbach

Hainbuchenweg 16, 64668 Rimbach (Parkplatz und Haupteingang)

Der Friedhof wurde im Jahre 1905 angelegt und wurde seitdem zweimal erweitert. Die erste Belegung in der ersten Erweiterungsfläche fand im Jahre 1982 statt, die zweite Erweiterung wurde im Jahre 2016 abgeschlossen.

Auf dem Friedhof befindet sich eine Trauerhalle, außerdem sind auch Trauerfeiern am Grab möglich.

Auf dem alten Teil des Friedhofs befinden sich einige Kriegsgräber.
Hervorzuheben ist außerdem der Gedenkstein von der Ortgruppe der Vertriebenen für ihre Toten in und fern der Heimat, welcher sich im Bereich der Friedhofshalle befindet.

Das Ehrenmal für die Opfer beider Weltkriege befindet sich, im Gegensatz zu den Friedhöfen in Rimbach und Mitlechtern, nicht auf dem Friedhof in Zotzenbach, sondern an der Hauptstraße kurz hinter der Abzweigung Schulstraße.

Folgende Bestattungsarten sind möglich:

  • Erdbestattungen
  • Urnenbestattung in Stele
  • Urnenbestattung in Erde
  • anonyme Urnenbestattung in Erde und Stele