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Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.rimbach-odw.de veröffentlichte Website der Gemeinde Rimbach.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,

unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 08.04.2026 bis 10.04.2026 vorgenommenen Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019: Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde. Teilbereich:

  • PDFs/Informationsblätter zum Download: Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
  • Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.04.2026 erstellt und zuletzt am 08.05.2026 überprüft

und aktualisiert.

Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:

Die Website www.rimbach-odw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) weitgehend barrierefrei (d.h. sie erfüllt mindestens die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1). Wir arbeiten derzeit daran, die höchste Konformitätsstufe AAA zu erreichen. Entsprechende Kriterien für das Erreichen dieser Konformitätsstufe AAA werden weiter obenstehend und im Prüfbericht aufgelistet.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 08.04.2026 bis 10.04.2026 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufen A und AA und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.

Barriere melden: Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Rimbach
Rathausstraße 1
64668 Rimbach

E-Mail: info(@)rimbach-odw.de

Telefon: 06253 809-0

Telefax: 06253 809-19

Link zum Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(@)rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für barrierefreie IT erhalten Sie auf der Website des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, erreichbar unter: https://lbit.hessen.de/oeffentliche-stellen/anforderungen-an-webseiten-und-apps/erklaerung-zur-barrierefreiheit