Gemeinde Rimbach

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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Rimbach

Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Rimbach;
13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Ge-werbegebiet westlich der L 3409“ im Ortsteil Zotzenbach

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Vorentwurfsplanung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rimbach hat in ihrer Sitzung am 17.09.2024 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen von geplanten Gewerbegebietsflächen beschlossen, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der L 3409“ in Zotzenbach gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der von der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rimbach betroffene Bereich besteht ausschließlich aus den Flächen, die zukünftig einer gewerblichen Nutzung dienen sollen. Das Plangebiet grenzt westlich an das bestehende Gewerbegebiet an der Philipp-Reis-Straße im Ortsteil Zotzenbach an und stellt dessen Erweiterung dar. Der Planbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst konkret folgende Grundstücke in der Flur 3 der Gemarkung Zotzenbach: Flurstücke Nr. 21/1, Nr. 21/2, Nr. 22 (teilweise), Nr. 28 (teilweise), Nr. 29/1 (teilweise), Nr. 35/4, Nr. 35/5, Nr. 35/6 (teilweise), Nr. 35/7 (teilweise), Nr. 35/8 (teilweise), Nr. 67/88 (teilweise) und Nr. 192 (teilweise). Der von der Änderung des Flächennutzungsplanes betroffene Bereich hat eine Größe von ca. 2,57 ha. Die Abgrenzung des Planbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der L 3409“ in Zotzenbach ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rimbach am 17.09.2024 als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde.
Dazu werden die Vorentwurfsunterlagen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der L 3409“ in Zotzenbach, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, in der Zeit

von Montag, den 30.09.2024 bis einschließlich Freitag, den 01.11.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach unter https://www.rimbach-odw.de > Leben & Wohnen > Bauen und Wohnen > Offenlage Planverfahren (Link: https://www.rimbach-odw.de/de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/offenlage-planverfahren) sowie in einer Cloud (Link: https://magentacloud.de/s/K8RzLKNqTZLwqBb) im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten. Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Rimbach wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach unter vorgenanntem Link sowie unter https://www.rimbach-odw.de > Gemeinde > Aktuelles > Amtl. Bekanntmachungen (Link: https://www.rimbach-odw.de/de/gemeinde/aktuelles/amtl-bekanntmachungen) zur Einsicht bereitgehalten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Vorentwurfsplanung zur Flächennutzungsplanänderung während des oben genannten Zeitraumes im Bauamt der Gemeinde Rimbach im Rathaus, Foyer 3. OG, Rathausstraße 1 in 64668 Rimbach, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit noch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den vorgenannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Einsichtnahme im Rathaus ist während der nachfolgenden Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung oder außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06253/809-62 möglich:
Montag:           8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:         8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:        8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:    8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:            8:00 bis 12:00 Uhr
Die Öffentlichkeit wird durch die Einstellung der Vorentwurfsplanung ins Internet und die zusätzliche Möglichkeit zur Einsichtnahme im Rathaus im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, wobei die Möglichkeit besteht, sich im Bauamt der Gemeinde Rimbach über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Vorentwurfsplanung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, d.h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch an das Bauamt der Gemeinde Rimbach (E-Mail-Adresse: bauamt(@)rimbach-odw.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf postalischem Weg an den Gemeindevorstand der Gemeinde Rimbach, Rathausstraße 1 in 64668 Rimbach, gesendet oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Auf die Datenschutzerklärung der Gemeinde Rimbach, die auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach unter https://www.rimbach-odw.de > Gemeinde > Impressum > Datenschutzerklärung (Link: https://www.rimbach-odw.de/de/gemeinde/impressum-service/datenschutzerklaerung) einsehbar ist, wird ergänzend hingewiesen.

Die Gemeinde Rimbach hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Rimbach, den 18.09.2024                                                             

Für den Gemeindevorstand

der Gemeinde Rimbach

Holger Schmitt, Bürgermeister

Erweiterung Gewerbegebiet westlich der L 3409 (unmaßstäblich)
Erweiterung Gewerbegebiet westlich der L 3409 (unmaßstäblich)