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Gebühren und kommunale Abgaben

Gebühren und kommunale Abgaben

Nachfolgend finden sie eine Aufstellung der derzeit bestehenden Gebühren und kommunalen Abgaben der Gemeinde Rimbach.

Die Verwaltungskostensatzung finden Sie hier.

Diese Übersicht ist nicht abschließend.

Gebühren für die private Nutzung von kommunalen Räumen (ab 01.05.2023)

  • Adam-Schmitt-Saal im Rathaus Rimbach:
    200,00 €
  • Ehemaliges Schulhaus Albersbach:
    170,00 €
  • Ehemaliges Feuerwehrhaus Lauten-Weschnitz:
    150,00 €
  • Ehemaliges Rathaus Zotzenbach:
    wird derzeit nicht vermietet

Jede Nutzung beinhaltet eine zusätzliche Kaution von 200,00 €.

Die Räumlichkeiten werden grundsätzlich nur ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.
Die ortsansässigen Vereine können die Räumlichkeiten auch weiterhin kostenfrei nutzen.

Grundsteuer

  • für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Hebesatz des Messbetrages)
    ab 01.01.2022: 550 v. H.
     
  • für Grundstücke (Hebesatz des Messbetrages)
    ab 01.01.2022: 550 v. H.

Hebesatzsatzung

Gewerbesteuer

  • (Hebesatz des Messbetrages)
    ab 01.01.2016: 380 v. H.

Hebesatzsatzung

Frischwassergebühren

  • je cbm (brutto, inkl. 7% Mehrwertsteuer): 2,75 €

    Ab dem 01.01.2023: je cbm (brutto, inkl. 7% Mehrwertsteuer): 2,95 €

Monatliche Grundgebühren (brutto, inkl. 7% Mehrwertsteuer)

  • Grundgebühr für Zähler bis zu 5 cbm:
    4,01 €
  • Grundgebühr für Zähler bis zu 10 cbm:
    4,82 €
  • Grundgebühr für Zähler bis zu 20 cbm:
    6,90 €
  • Grundgebühr für Zähler über 20 cbm:
    13,80 €

Hundesteuer (jährlich)

  • Ersthund (bezogen auf einen Haushalt): 96,00 €
  • Zweithund (bezogen auf einen Haushalt): 120,00 €
  • jeder weitere Hund (bezogen auf einen Haushalt): 120,00 €
  • Gefährlicher Hund (nach dem Ordnungsrecht): 660,00 €

Hundesteuersatzung

Entwässerungsgebühr

a.) Schmutzwassergebühr

  • Vollanschluss je cbm Frischwasser: 2,70 € (ab 01.01.2024: 3,20 €)
  • Grundgebühr pro angeschlossenem Grundstück und Monat: 3,00 €

 b.) Niederschlagswassergebühr

  • Niederschlagswassergebühr pro qm versiegelter Fläche: 0,70 €

Entwässerungssatzung

Brennholzpreis (Preis ab Wald)

  • Buche pro Festmeter: 85,00 € (inkl. 19 % USt)

Gebühr gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes vom 26.09.2022

Fischereischeine

  • für 1 Jahr: 17,50
    Gebühr 10,00 € + Fischereiabgabe 7,50 €

  • für 5 Jahre: 45,00 €
    Gebühr 18,00 € + Fischereiabgabe 27,00 €

  • für 10 Jahre: 86,00 €
    Gebühr 36,00 € + Fischereiabgabe 50,00 €

  • Jugendfischereischein für 1 Jahr: 7,50 €
    Gebühr 4,00 € + Fischereiabgabe 3,50 €

  • Jugendfischereischein für 5 Jahre: 23,00 €
    Gebühr 6,00 € + Fischereiabgabe 17,00 €

Personalausweise

  • Ausstellung bis 24 Jahre (6 Jahre gültig): 22,80 €
  • Ausstellung ab 24 Jahre (10 Jahre gültig): 37,00 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €

Reisepässe

  • Ausstellung bis 24 Jahre (6 Jahre gültig): 37,50 €
  • Express bis 24 Jahre (6 Jahre gültig): 69,50 €
  • Ausstellung ab 24 Jahre (10 Jahre gültig): 60,00 €
  • Express ab 24 Jahre (Gültigkeit 10 Jahre): 92,00 €
  • Kinderreisepass (1 Jahr gültig, max. bis zum 12. Lebensjahr): 13,00 €
  • Kinderreisepass Verlängerung: 6,00 €

Als nichtzuständige Behörde kann die Beantragung mit erhöhten Kosten verbunden sein.

Abfallentsorgung ZAKB

  • 60L Restmüllsack (inkl. Abfuhrkosten): 6,00 €
  • 60L Gartenabfallsack (inkl. Abfuhrkosten): 4,50 €
  • Wertmarke für Entsorgung Elektro-
    Großgeräte: 8,00 €

Sonstiges

  • Führungszeugnis: 13,00 €
  • Gewerbezentralregisterauszug: 13,00 €
  • Meldebescheinigung: 9,00 €
  • KFZ-Abmeldung: Nach Anfrage
  • KFZ-Halterwechsel (nur HP-Bereich): Nach Anfrage
  • KFZ-Wiederzulassung ohne Halterwechsel (nur HP-Bereich): Nach Anfrage
  • KFZ-Änderungen der Halterdaten (nur HP-Bereich): Nach Anfrage
  • KFZ-Ersatzbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (nur HP-Bereich): Nach Anfrage
  • Gewerbean- und Abmeldungen ohne
    Nachweis: 28,00 €
  • Gewerbean- und Abmeldungen mit
    Nachweis: 36,00 €
  • Fotokopien (nur schwarz-weiß): DIN A4-Seite: 0,50 € (doppelseitig: 1,00 €) / DIN A3-Seite: 0,50 €
  • Sondernutzung Baugerüst im öffentlichen Bereich: 25,00 €
  • Straßensperrung bis 1 Woche: 25,00 €
  • Straßensperrung bis 2 Wochen: 35,00 €
  • Straßensperrung bis 4 Wochen: 60,00 €
  • Straßensperrung bis 8 Wochen: 80,00 €
  • Straßensperrung mehr als 8 Wochen: 130,00 €

Benutzungsgebühren Grillplatz Zotzenbach

  • bis 10 Personen pauschal: 5,00 €
  • jede weitere Person: 0,50 €
  • Kaution: 26,00 €

Grillordnung

Gebühren Kindertagesstätte Rimbach