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Finanzen und Haushalt

Finanzplanung und Haushaltswirtschaft

Der Haushalt einer Kommunalverwaltung spiegelt deren finanzielle Lage wider.

Kraft gesetzlicher Bestimmungen soll dieser in jedem Jahr ausgeglichen sein, sodass Einnahmen und Ausgaben in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
Weiterhin ist die Haushaltswirtschaft so zu gestalten, dass die stetige Aufgabenerfüllung gewährleistet ist.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GB II arbeiten täglich daran, dieser Verantowrtung gerecht zu werden. Unter Anderem tägliche buchhalterische Betätigungen sind daher von essentieller Bedeutung, da der korrekte Umgang mit Geldern, wie denen aus Steuern der Bürgerinnen und Bürger, verpflichtend ist.

Eine kontinuierliche Haushaltsüberwachung ist folglich notwendig. Daneben gehören die Erstellung von Haushaltsplänen, die Finanz- und Investitionsplanung sowie die Vermögens- und Schuldenverwaltung zu den Tätigkeitsbereichen dieses Sachgebiets.
Versicherungsangelenheiten oder Fragen zur Forstwirtschaft werden Ihnen ebenfalls hier beantwortet.

Gemäß Vorschriften der hessischen Gemeindeordnung haben Kommunen einen Haushaltsplan zu Beginn sowie einen Jahresabschluss zum Ende eines jeden Haushaltsjahres aufzustellen. Haushaltsjahr ist dabei immer das Kalenderjahr.
Der Haushaltsplan enthält Vorhaben und finanzielle Darstellungen für das anstehende Jahr und ist somit die Grundlage einer jeden Haushaltswirtschaft.

Zu einer Auflistung der Haushaltspläne sowie der geprüften Jahresabschlüsse der Gemeinde Rimbach gelangen Sie hier.

Ansprechpartner

Frau Wagner

-Geschäftsbereichsleiterin-
Zimmer 205
Tel.: 06253 - 809-44
Fax: 06253 - 809-19
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Frau Würsching
Zimmer 204
Tel.: 06253 - 809-41
Fax: 06253 - 809-19

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Herr Gölz
Tel.: 06253 - 809-30
Fax: 06253 - 809-19
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