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Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe ab 1. Juli 2022
Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 umgesetzt. Doch bereits im laufenden Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung Ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.
Hier finden Sie Checklisten und weitere Informationen, damit Sie schon jetzt die wichtigsten Fragen für sich klären können:
Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe ab 1. Juli 2022 | Ihr digitales Finanzamt Hessen
https://finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform
Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen