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Jedes Jahr fällt im Frühjahr die Blütenpracht der Obstbäume auf und im Herbst hängen diese voller Äpfel, Birnen, Kirschen und Zwetschen. Auch Renekloden, Quitten und Mirabellen sind noch einigen Menschen bekannt.
Die Obstbaumbestellung für das Jahr 2024 finden Sie hier.
Gegen September fängt es an mit einem Hinweis in den lokalen Zeitungen: es gibt wieder Möglichkeit bei den jeweiligen Umweltämtern der Weschnitztalgemeinden, Obstbäume zu bestellen. So werden in Rimbach seit mehr als 30 Jahren Sammelbestellungen von Obstbäumen angeboten und fördern damit den traditionellen Anbau von alten Sorten.
„Das Spalierobst konnte sich hier im Odenwälder Raum nicht durchsetzen“, so Marion Jöst, „höchstens im Garten finden sich kleine Bäumchen von kurzer Lebensdauer.“ Klima, Böden und Wühlmäuse machen dem Hochstammobstbaum mit seiner starkwachsenden Wurzelunterlage nicht so viel aus.
Als wichtiger Teil der Odenwälder Kulturlandschaft kämpfen neuerdings die Gemeinden auch darum, die Misteln zurückzudrängen, die viele alte Apfelbäume vorzeitig absterben lassen. Denn alte Obstwiesen werden oft nicht mehr gepflegt. Ohne Schnitt sterben die Bäume über kurz oder lang ab, nicht zuletzt wegen der Mistel. Die harte Arbeit beim Beschneiden und Obstsammeln ist für viele Baumbesitzer zu mühsam und der Verdienst zu gering.
Doch es gibt immer noch Großväter, die ihre Ernte zu einer Kelter bringen und dort entweder pressen lassen oder die Äpfel ab Hof verkaufen. Doch inzwischen haben jüngere Menschen das Thema Streuobstwiesen wiederentdeckt, Internetinitiativen und Gruppen junger Naturbegeisterter pflanzen Bäume, sammeln Obst und möchten die Kunst des Schnittes, des Veredelns und Züchtens wieder lernen. Lokale Unverpacktläden und Direktverkauf helfen, das Obst zu vertreiben.
Obst-Annahmestellen für das Kelterobst sind für „Poßmann“ und „Falter“ am Kreuzberghof. Aber viele Familien bevorzugen den direkten Weg zu den Odenwälder Keltereien oder zur Gemeindekelter am „Faselstall“ und lassen sich Saft in den Boxen aus ihrem eigenen Obst pressen und pasteurisieren.
Der Förderaufruf endet am 15. November 2024
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie Privatpersonen und Unternehmen in Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen. Die Fördersumme muss mindestens 1.000 Euro und darf maximal 10.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt projektbezogen mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, der Eigenanteil kann auch durch Erbringung von ehrenamtlichem Engagement erbracht werden.
Zum Obstlehrpfad im Ortsteil Albersbach kommen Sie hier.
Die historische Obstsortiment für die Provinz Starkenburg der Landwirtschaftskammer des Großherzogtums Hessen aus dem Jahre 1915.
Zusammenstellung von Befruchtersorten, Liste nicht abschließend.