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Kommunalwahl 2026

Information zur Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl 2026

Hier finden Sie Wahlinformationen zur Kommunalwahl 2026

 

Wahlinformation im Zusammenhang der elektronischen Wohnsitzanmeldung

Kommunalwahl am 15.März 2026 in Rimbach

Wer darf wählen?

Staatsangehörigkeitvolljährig, geboren bisHauptwohnung in Rimbach
Deutsche und Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in Rimbach15.03.200801.12.2026

Sie müssen im Wählerverzeichnis Rimbach eingetragen sein! Sie stehen nur im hiesigen Wählerverzeichnis, wenn Sie am Stichtag 01.02.2026 mit Hauptwohnung in Rimbach gemeldet sind. 

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 02.02.2026

Was passiert bei einem Umzug?

Wahlgebiet ist:

  • Wahlgebiet der Gemeindevertretung - die Gemeinde
  • Wahl des Ortsbeirats - der Ortsteil
  • Wahl des Kreistages - der Landkreis

Sollten Sie nach dem 01.02.2026 aus einem dieser Wahlgebiete weggezogen sein, haben Sie Ihr Wahlrecht für die betrefende Kommunalwahl verloren und können an dieser Wahl nicht
teilnehmen. Ihr Wahlrecht bleibt allerdings für die Kommunalwahl bestehen, deren Wahlgebiet Sie durch den Umzug nicht verlassen haben.

Umzug von Gemeinde in eine andere Gemeinde desselben Landkreises

Kreistagswahl:wahlberechtigt
Gemeindevertretung / Ortsbeirat:nicht wahlberechtigt                                                            

Bei einer Anmeldung nach dem 01. Februar 2026 bleiben Sie für die Kreistagswahl im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde eingetragen und können dort wählen oder Briefwahl beantragen.

Möchten Sie stattdessen in Rimbach wählen, müssen Sie spätestens 22.02.2026 einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Das entsprechende Antragsformular fnden Sie hier: Antrag Aufnahme in das Wählerverzeichnis

Umzug innerhalb Rimbachs

Innerhalb desselben Ortsteils:keine Auswirkungen
Wechsel des Ortsteils:Wahlrecht Gemeindevertretung und Kreistag bleibt bestehen, kein Wahlrecht Ortsbeirat

Bei Ummeldung nach dem 01.02.2026 bleiben Sie im bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen. Eine Antragstellung auf Eintragung in das neue Wählerverzeichnis ist nicht möglich.

    

 

Briefwahl

Informationen und den Antrag zur Briefwahl finden Sie HIER.
Die Beantragung der Briefwahl ist ab Montag, den 02.02.2026 möglich.

 

Informationen des Wahlamts Rimbach zur Briefwahl.

Wahlbekanntmachung

Die Wahlbekanntmachung finden Sie HIER.

Amtliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge Gemeinde Rimbach

Die amtlichen Bekanntmachungungen zu den Wahlvorschlägen finden Sie HIER.

Amtliche Bekanntmachung Wahlvorschläge Kreis Bergstraße

Die Amtliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge für den Kreistag des Kreis Bergstraße finden Sie HIER.

Informationen zum Wahlsystem

Welches Wahlsystem gibt es?
Wieviel Stimmen kann ich vergeben?
Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

All diese und weitere Informationen finden Sie HIER auf der Seite der Hessischen Landesregierung.

Musterstimmzettel

Musterstimmzettel Kreis Bergstraße