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News

Brut- und Setzzeit 2025

Wichtige Erinnerung:
Rücksichtnahme währender Brut- und Setzzeit zum Schutz der Tierwelt
Gemeinde Rimbach appelliert auf den Wegen zu bleiben und Hunde an die Leine zu nehmen
 
Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen 1. März und 15. Juni eines jeden Jahres reagieren Wildtiere besonders empfindlich auf ihr Umfeld und dürfen daher nicht gestört werden. Freilaufende Hunde sind eine erhebliche Gefahr für Jungtiere.
Die Gemeinde Rimbach bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um Rücksichtnahme. Dies ist ganz einfach und ohne Aufwand möglich:
Wer beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund generell an die Leine nimmt, so wie es auch in der „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit“ der Gemeinde Rimbach vorgeschrieben ist, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel aufzuschrecken und erspart ihnen eine Menge Stress.
 
Außerdem gilt es grundsätzlich, dass niemand über fremde Grundstücke laufen darf. Dies ist unter anderem bei Feldern der Fall, die zur Bewirtschaftung an Landwirte verpachtet sind.
Durch die Jägerschaft werden leider immer mehr Hunderisse aufgezeichnet. Rehkitze werden teilweise völlig zerrissen (siehe Bildmaterial).
 
Das Befahren gesperrter Wege und das Parken auf Wiesen und Äckern scheinen mittlerweile für einige Hundehalter zu einer Selbstverständlichkeit geworden zu sein. Der dadurch entstehende Schaden ist erheblich und steht in krassem Widerspruch zur Naturverbundenheit, die bei Hundebesitzern eigentlich zu vermuten wäre.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass durch Allgemeinverfügung des Kreises Bergstraße zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest ein strenges Wegegebot verhängt wurde.
 
Weiterhin gilt generell: Hundekot gehört nicht in die Landschaft, sondern in die Restmülltonne.
 
Gemeinsam gilt es, Flora und Fauna durch rücksichtsvolles und umsichtiges Verhalten zu schützen. Die Tiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald.
In diesem Sinne bittet die Gemeinde Rimbach alle Bürgerinnen und Bürger durch rücksichtsvolles Verhalten mitzuhelfen, die heimische Tierwelt und Grünflächen zu schützen und zu erhalten.
 
Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht kann mit einer Geldbuße geahndet werden und wird ausnahmslos an die Bußgeldstelle gemeldet.
 
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
 
Ordnungsbehörde Rimbach, 14.02.2025

Gerissenes Wild
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