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Standsicherheitsüberprüfung der Grabmäler

Standsicherheitsüberprüfung der Grabmäler

Auf deutschen Friedhöfen passieren jährlich Unfälle, was den Grund für die Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbauer-Berufsgenossenschaft darstellt.
Diese schreibt eine jährliche Kontrolle der Standfestigkeit und die Festhaltung des Prüfergebnisses vor.

Daher wird im Rahmen der Standsicherheitsprüfung in der Zeit vom 15.09.2025 – 19.09.2025 auf allen Friedhöfen der Gemeinde Rimbach ein externer Prüfer vor Ort sein und beurteilen, ob von einem Grabmal eine akute Unfallgefahr ausgeht.
Ist dies der Fall, muss ein solches Grabmal unverzüglich statisch gesichert oder sach- und fachgerecht abgebaut werden.

Werden bei der Überprüfung Mängel an der Befestigung festgestellt, wird der bzw. die Nutzungsberechtigte per Post darüber informiert und ist dazu verpflichtet zeitnah für die korrekte Instandsetzung Sorge zu tragen, um einer Gefährdung für sich und andere vorzubeugen.

Bei Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Rimbach unter der 06253/809-50 (Frau Reibold) oder 06253/809-52 (Frau Jurgasz) zur Verfügung.