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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Rimbach
Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Rimbach
1. Änderung des Bebauungsplanes „Neumühlweg“ in der Kerngemeinde Rimbach
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rimbach hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 zur Anpassung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den neuen Bahnhaltepunkt „Rimbach (Odenwald), Schulzentrum Bf“ mit Park and Ride-Anlage (P+R-Anlage) und Bike and Ride-Anlage (B+R-Anlage) an die aktuelle Erschließungsplanung beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neumühlweg“ in Rimbach gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich in südlicher Verlängerung des Neumühlweges, zwischen der Eisenbahntrasse der Weschnitztalbahn im Westen, der Weschnitz im Osten sowie den bestehenden Reitsportanlagen im Süden und liegt westlich der Martin-Luther-Schule in Rimbach. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst konkret folgende Grundstücke in der Flur 16 der Gemarkung Rimbach: Flurstücke Nr. 87/2 (teilweise), Nr. 93 (teilweise), Nr. 209/1 (teilweise), Nr. 216/1 (teilweise), Nr. 217 (teilweise), Nr. 218/1 (teilweise) und Nr. 219/1. Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 0,80 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in der beigefügten Plandarstellung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neumühlweg“ in Rimbach ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rimbach am 20.05.2025 zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Absatz 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Absatz 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13a Absatz 2 BauGB i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen wurde.
Es wird dazu bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neumühlweg“ in Rimbach, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO)) sowie der Begründung mit Anlagen (Anlage 1: Bestandskartierung und-beschreibung der Nutzungs- und Biotoptypen; Anlage 2: Vorprüfung der Verträglichkeit im Hinblick auf Schutzgründe und Entwicklungsziele der Natura 2000-Kulisse (FFH-Vorprüfung); Anlage 3: Artenschutzprüfung gemäß § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)), in der Zeit
von Montag, den 08.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 16.01.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach unter https://www.rimbach-odw.de > Leben & Wohnen > Bauen und Wohnen > Offenlage Planverfahren (Link: https://www.rimbach-odw.de/de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/offenlage-planverfahren) sowie in einer Cloud (Link: https://magentacloud.de/s/px7arTcjHn6xnqY) im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach unter vorgenanntem Link sowie unter https://www.rimbach-odw.de > Gemeinde > Aktuelles > Amtl. Bekanntmachungen (Link: https://www.rimbach-odw.de/de/gemeinde/aktuelles/amtl-bekanntmachungen) zur Einsicht bereitgehalten. Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Rimbach mit den veröffentlichten Unterlagen und dem Inhalt der Bekanntmachung wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird die Entwurfsplanung zur Bebauungsplanänderung während des oben genannten Zeitraumes im Bauamt der Gemeinde Rimbach (Geschäftsbereich III - Bauen und Ordnung) im Rathaus, Foyer 3. OG, Rathausstraße 1 in 64668 Rimbach, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit noch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die DIN 18920:2014-07 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), die den Inhalt einer textlichen Festsetzung der Bebauungsplanänderung konkretisiert und hierdurch die Zulässigkeit eines Vorhabens planungsrechtlich beeinflusst, kann ebenfalls im Bauamt der Gemeinde Rimbach eingesehen werden.
Die Einsichtnahme im Rathaus ist während der nachfolgenden Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung oder außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06253 809-62 möglich:
Montag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Entwurfsplanung zur Bebauungsplanänderung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung dieser Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Rimbach gemäß § 13a Absatz 2 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.
Es wird gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 BauGB bekannt gemacht, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neumühlweg“ in Rimbach im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt wird.
Weiterhin wird gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BauGB hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Bauamt der Gemeinde Rimbach über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Die Öffentlichkeit kann sich während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, d.h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes zur Planung äußern und Stellungnahmen abgeben. Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch an das Bauamt der Gemeinde Rimbach (E-Mail-Adresse: bauamt(@)rimbach-odw.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf postalischem Weg an den Gemeindevorstand der Gemeinde Rimbach, Rathausstraße 1 in 64668 Rimbach, gesendet oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 BauGB findet nicht statt.
Es wird gemäß § 4a Absatz 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Rimbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Auf die Datenschutzerklärung der Gemeinde Rimbach, die auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach unter https://www.rimbach-odw.de > Gemeinde > Impressum > Datenschutzerklärung (Link: https://www.rimbach-odw.de/de/gemeinde/impressum-service/datenschutzerklaerung) einsehbar ist, wird ergänzend hingewiesen.
Die Gemeinde Rimbach hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Rimbach, den 26.11.2025
Für den Gemeindevorstand
der Gemeinde Rimbach
Rolf Lempp, Erster Beigeordneter