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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Rimbach
Einladung
Am Mittwoch, 14.05.2025, 19:00 Uhr, findet die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Bau und Infrastruktur im Rathaus, Adam-Schmitt-Saal, Rathausstraße 1 in Rimbach statt.
Hierzu wird sehr herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. | Bauleitplanungen der Gemeinde Rimbach; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Auf der Rut“ sowie Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Auf der Rut“ im Ortsteil Mitlechtern hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB c) Beschlussfassung der Flächennutzungsplanänderung als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB d) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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2. | Bauleitplanung der Gemeinde Rimbach; 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neumühlweg“ in der Kerngemeinde Rimbach hier: a) Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neumühlweg“ in Rimbach gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB b) Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neumühlweg“ in Rimbach |
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3. | Mitgliedschaft der Gemeinde Rimbach bei der Arbeitsgemeinschaft Gewässerschutz und Landwirtschaft (AGGL) hier: Organisatorische Weiterführung der AGGL durch die Stadt Groß-Umstadt |
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4. | Baulücken in der Gemeinde Rimbach hier: Beratung und Beschlussfassung über Erstellung eines Baulückenfahrplans |
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5. | Mitteilungen und Anfragen |
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Öhlenschläger
Vorsitzender des Ausschusses
für Umwelt und Naturschutz, Bau und Infrastruktur