Gemeinde Rimbach

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Amtl. Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rimbach hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 zunächst die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsplanung behandelt und darüber beschlossen. Anschließend wurde sowohl der Bebauungsplan als auch die Flächennutzungsplanänderung als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die beiden Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rimbach sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die Flächennutzungsplanänderung dient in dem betroffenen Bereich der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Bebauungsplan verfolgt in seinem Teilgeltungsbereich 1 das gleiche Ziel. In einem zweiten Teilgeltungsbereich wird mit dem Bebauungsplan aber auch die Umwidmung einer Teilfläche der Straße „Auf der Rut“ von öffentlicher zu privater Verkehrsfläche planungsrechtlich vorbereitet.

Der von der Flächennutzungsplanänderung betroffene Bereich besteht ausschließlich aus der eigentlichen Vorhabenfläche, auf der die Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden soll. Das Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet „Auf der Rut“ des Rimbacher Ortsteiles Mitlechtern. Es grenzt unmittelbar nördlich bzw. nordwestlich an die Betriebsflächen der späteren Anlagenbetreiberin, nämlich der hier ansässigen Firma, an. Der Planbereich umfasst konkret nur eine Teilfläche des Flurstückes Nr. 90/2 in der Flur 2 der Gemarkung Mitlechtern mit einer Größe von ca. 0,75 ha. Die Abgrenzung des von der Flächennutzungsplanänderung betroffenen Bereiches ist in der beigefügten Abbildung 1 durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Gewerbegebiet „Auf der Rut“ des Rimbacher Ortsteiles Mitlechtern und besteht aus zwei Teilgeltungsbereichen. Der Teilgeltungsbereich 1, innerhalb dessen die Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden soll, grenzt unmittelbar nördlich bzw. nordwestlich an die Betriebsflächen der späteren Anlagenbetreiberin, nämlich der hier ansässigen Firma, an. Der im Nordosten verlaufende Weg wird zur Sicherung der Erschließung mit in die Planung einbezogen. Der Teilgeltungsbereich 1 umfasst daher konkret Teilflächen der Flurstücke Nr. 86/1 und Nr. 90/2 in der Flur 2 der Gemarkung Mitlechtern. Der Teilgeltungsbereich 1 hat eine Gesamtgröße von ca. 0,88 ha, wovon rund 0,75 ha auf die Sondergebietsflächen für die Photovoltaikanlage und etwa 0,13 ha auf die überplanten Verkehrsflächen entfallen. Der Teilgeltungsbereich 2, der lediglich zur Umwidmung einer Teilfläche der Straße „Auf der Rut“ von öffentlicher zu privater Verkehrsfläche überplant wird, liegt zwischen den Betriebsflächen der hier ansässigen Firma. Der Teilgeltungsbereich 2 umfasst konkret nur das Flurstück Nr. 93/6 in der Flur 2 der Gemarkung Mitlechtern und hat eine Größe von ca. 0,22 ha. Die Abgrenzungen der Teilgeltungsbereiche 1 und 2 zum Bebauungsplan sind in der beigefügten Abbildung 2 durch gestrichelte Umrandungen gekennzeichnet