Gemeinde Rimbach

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Amtl. Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Rimbach

Bekanntmachung

der Vorwegnahme der Entscheidung

gemäß § 76 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 

 

 
 
Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim wird hiermit veröffentlicht.
 
Gemäß §76 BauGB in Verbindung mit § 69 (1) BauGB wird bekanntgemacht, dass das Amt für Bodenmanagement Heppenheim aufgrund der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Rimbach und dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim zwecks Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung gem. § 46 Abs. 4 des Baugesetzbuches am 22.08.2025 folgenden Beschluss gefasst hat. Das Amt für Bodenmanagement Heppenheim als Umlegungsstelle stellt gemäß §76 BauGB in Verbindung mit § 66 Abs. 1 BauGB den Umlegungsplan, Vorwegnahme der Entscheidung (Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis) für das Umlegungsverfahren in der Gemeinde Rimbach, Gemarkung Zotzenbach, Flur 3, Umlegungsgebiet „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der L3409“ auf.
 
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 69 Abs. 2 BauGB), kann den Umlegungsplan ab dem 05.09.2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in 64668 Rimbach, Rathausstraße 1, für die Dauer eines Monats, einsehen.
 
Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 (1) BauGB zugestellt.
 
Das Amt für Bodenmanagement Heppenheim wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.
 
 

Michelstadt, den  22.08.2025

 

Amt für Bodenmanagement

 

 

Heppenheim

 

 

Im Auftrag

 

 

 

 

 

Gez. Seibel, TAR