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Amtl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim
Tel.-Nr.: 0611/535-8000, Fax-Nr.: 0611/327605392
E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-HP-05-20-20-01-B-0002#016


Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Neuwahl des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren

Wald-Michelbach-Gadern (F 2020)



Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Wald-Michelbach-Gadern notwendig geworden. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim am:

 

Dienstag, den 04.11.2025 um 18:00 Uhr

in der ehemaligen Schule im Ortsteil Gadern,
Gaderner Str. 50, 69483
Wald-Michelbach

statt.

 
Gewählt werden fünf ordentliche Mitglieder und fünf stellvertretende Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft. Wiederwahl ist möglich.
 
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Wahl mit.
 
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbau­berechtigten oder deren Bevollmächtigte. Teilnehmer, die am persönlichen Erscheinen im Wahltermin verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen. Die Wahlberechtigung ist im Termin nachzuweisen.
 
Wählbar sind nur natürliche Personen. Diese müssen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungs­verfahren sein. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich vorgelegt wird.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte, auch wenn dieser von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, hat nur eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer (Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Teilnehmer.
 
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und ein neuer Wahltermin verspricht keinen Erfolg, so kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirt­schaftlichen Berufsvertretung bestellen.
 
Bekanntmachung
Die Einladung zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft für Wald-Michelbach-Gadern wird in den Flurbereinigungsgemeinden Gemeinde Absteinach, Gemeinde Mörlenbach, Gemeinde Rimbach und der Gemeinde Wald-Michelbach öffentlich bekannt gemacht.

Informationen zum Verfahren sind unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F2020 abrufbar.

 
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
 
 
Heppenheim, den 15.09.2025
Im Auftrag
 
 
 
gez. S. Heeg                                                  L.S.
(Verfahrensleitung)