Hauptmenü
Navigation
Navigation
- Gemeinde
- Familie & Soziales
- Leben & Wohnen
- Kultur & Tourismus
- Wirtschaft & Umwelt
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Rimbach
Betr.: Bauleitplanungen der Gemeinde Rimbach;
13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der L 3409“ sowie Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der L 3409“ im Ortsteil Zotzenbach
hier: Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Bau und Infrastruktur der Gemeinde Rimbach hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 zunächst das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen (es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen) sowie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsplanung behandelt und darüber beschlossen. Anschließend wurde sowohl die Flächennutzungsplanänderung als auch der Bebauungsplan als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die beiden Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rimbach einerseits sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes andererseits werden im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die Flächennutzungsplanänderung dient in dem betroffenen Bereich der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen von geplanten Gewerbegebietsflächen. Der Bebauungsplan verfolgt in seinem Teilgeltungsbereich 1 das gleiche Ziel. In einem zweiten Teilgeltungsbereich wird mit dem Bebauungsplan aber auch die Widmung einer vorhandenen Straßenverkehrsfläche planungsrechtlich vorbereitet.
Der von der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rimbach betroffene Bereich besteht ausschließlich aus den Flächen, die zukünftig einer gewerblichen Nutzung dienen sollen. Das Plangebiet grenzt westlich an das bestehende Gewerbegebiet an der Philipp-Reis-Straße im Ortsteil Zotzenbach an und stellt dessen Erweiterung dar. Der Planbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst konkret folgende Grundstücke in der Flur 3 der Gemarkung Zotzenbach: Flurstücke Nr. 21/1, Nr. 21/2, Nr. 22 (teilweise), Nr. 28 (teilweise), Nr. 29/1 (teilweise), Nr. 35/4, Nr. 35/5, Nr. 35/6 (teilweise), Nr. 35/8 (teilweise), Nr. 35/9 (teilweise), Nr. 67/88 (teilweise) und Nr. 192 (teilweise). Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,57 Hektar (ha). Die Abgrenzung des von der Flächennutzungsplanänderung betroffenen Bereiches ist in der beigefügten Abbildung 1 durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht aus zwei Teilgeltungsbereichen, die sich im bestehenden Gewerbegebiet an der Philipp-Reis-Straße im Ortsteil Zotzenbach befinden bzw. westlich als dessen Erweiterung daran angrenzen. Der Teilgeltungsbereich 1 des Bebauungsplanes, innerhalb dessen die Gewerbegebietserweiterung stattfinden soll, grenzt unmittelbar westlich an das bestehende Gewerbegebiet an. An zwei Stellen werden Anschlüsse an die Philipp-Reis-Straße zur Sicherung der Erschließung mit in die Planung einbezogen. Zudem wird die in den bisherigen Bebauungsplänen festgesetzte Randeingrünung in einem 3,0 m breiten Streifen vorliegend abgeplant, um sie am zukünftigen Gebietsrand herzustellen. Der Teilgeltungsbereich 1 umfasst daher konkret folgende Grundstücke in der Flur 3 der Gemarkung Zotzenbach: Flurstücke Nr. 21/1, Nr. 21/2, Nr. 22 (teilweise), Nr. 28 (teilweise), Nr. 29/1 (teilweise), Nr. 35/4, Nr. 35/5, Nr. 35/6 (teilweise), Nr. 35/8, Nr. 35/9, Nr. 67/88, Nr. 173 (teilweise), Nr. 174 (teilweise), Nr. 176/1 (teilweise), Nr. 177/1 (teilweise), Nr. 177/2 (teilweise), Nr. 177/3 (teilweise), Nr. 188/2 (teilweise), Nr. 188/3 (teilweise), Nr. 188/4 (teilweise), Nr. 191/1, Nr. 192 (teilweise) und Nr. 196/2 (teilweise). Der Teilgeltungsbereich 1 hat eine Größe von ca. 2,77 ha, wovon knapp 2,42 ha auf Gewerbegebietsflächen, rund 0,29 ha auf Verkehrs- und Versorgungsflächen sowie etwa 0,06 ha auf öffentliche Grünflächen entfallen. Der Teilgeltungsbereich 2 des Bebauungsplanes, der lediglich zur Widmung einer bereits vorhandenen Straßenfläche überplant wird, liegt innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes an der Philipp-Reis-Straße, beidseitig umgeben von Gewerbebetrieben. Der Teilgeltungsbereich 2 umfasst konkret nur folgende Grundstücke in der Flur 3 der Gemarkung Zotzenbach: Flurstücke Nr. 189 und Nr. 189/1. Der Teilgeltungsbereich 2 hat eine Größe von ca. 0,04 ha. Die Abgrenzungen der Teilgeltungsbereiche 1 und 2 zum Bebauungsplan sind in der beigefügten Abbildung 2 durch gestrichelte Umrandungen gekennzeichnet.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Entwurfsplanung zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der L 3409“ sowie zum Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der L 3409“ in Rimbach-Zotzenbach, insgesamt bestehend aus der jeweiligen Planzeichnung zur Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) sowie der beigefügten Begründung einschließlich dem alle wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Belange enthaltenden Umweltbericht mit den in der Begründung genannten Anlagen (Anlage 1: Realer Bestandsplan der Nutzungs- und Biotoptypen; Anlage 2: Realer/Fiktiver Bestandsplan der Nutzungs- und Biotoptypen; Anlage 3: Entwicklungsplan der Nutzungs- und Biotoptypen inkl. Berücksichtigung der CEF-Maßnahmen C 03 für die Goldammer und C 04 für den Fasan; Anlage 4: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung; Anlage 5: Gutachten zur Kompensation des Schutzguts Boden; Anlage 6: Artenschutzprüfung gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG); Anlage 7: Geo- und abfalltechnischer Bericht; Anlage 8: Verkehrstechnische Untersuchung), mit den nach Einschätzung der Gemeinde Rimbach wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
von Montag, den 16.03.2026 bis einschließlich Freitag, den 17.04.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach unter https://www.rimbach-odw.de > Leben & Wohnen > Bauen und Wohnen > Offenlage Planverfahren (Link: https://www.rimbach-odw.de/de/leben-wohnen/bauen-und-wohnen/offenlage-planverfahren) sowie in einer Cloud (Link: https://magentacloud.de/s/GCncM8HTPof5RdL) im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach unter vorgenanntem Link sowie unter https://www.rimbach-odw.de > Gemeinde > Aktuelles > Amtl. Bekanntmachungen (Link: https://www.rimbach-odw.de/de/gemeinde/aktuelles/amtl-bekanntmachungen) zur Einsicht bereitgehalten. Auf die vorgenannte Internetseite der Gemeinde Rimbach mit den veröffentlichten Unterlagen und dem Inhalt der Bekanntmachung wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes im Bauamt der Gemeinde Rimbach im Rathaus, Foyer 3. OG, Rathausstraße 1 in 64668 Rimbach, in Papierform zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt, um der Öffentlichkeit noch eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu den Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Folgende DIN-Normen sowie sonstige Regelwerke bzw. Broschüren, die den Inhalt von Festsetzungen des Bebauungsplanes konkretisieren und hierdurch die Zulässigkeit eines Vorhabens planungsrechtlich beeinflussen, können ebenfalls im Bauamt der Gemeinde Rimbach eingesehen werden:
- DIN 18920 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“; Herausgeberin: DIN Media GmbH; Aktuelle Ausgabe: Juli 2014
- Broschüre „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“; Autoren: Martin Rössler, Wilfried Doppler, Roman Furrer, Heiko Haupt, Hans Schmid, Anne Schneider, Klemens Steiof und Claudia Wegworth; Herausgeberin: Schweizerische Vogelwarte Sempach; Aktuelle Ausgabe: 3., überarbeitete Auflage, 2022
- Broschüre „Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“; Herausgeberin: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL); Aktuelle Ausgabe: 2. Ausgabe 2010
Die Einsichtnahme im Rathaus ist während der nachfolgenden Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung oder außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 06253 809-62 möglich:
Montag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Entwurfsplanung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung dieser Unterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde Rimbach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich an der Planung beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Entwurfsplanung während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, d.h. innerhalb des oben genannten Zeitraumes abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen dabei nach Möglichkeit elektronisch an das Bauamt der Gemeinde Rimbach (E-Mail-Adresse: bauamt(@)rimbach-odw.de) übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf postalischem Weg an den Gemeindevorstand der Gemeinde Rimbach, Rathausstraße 1 in 64668 Rimbach, gesendet oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden.
Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Rimbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Gewerbegebiet westlich der L 3409“ in Rimbach-Zotzenbach wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Auf die Datenschutzerklärung der Gemeinde Rimbach, die auf der Internetseite der Gemeinde Rimbach unter https://www.rimbach-odw.de > Gemeinde > Impressum > Datenschutzerklärung (Link: https://www.rimbach-odw.de/de/gemeinde/impressum-service/datenschutzerklaerung) einsehbar ist, wird ergänzend hingewiesen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbezogene Informationen aus dem Umweltbericht gemäß § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB zur durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB:
- Bestandserhebung, -beschreibung und -bewertung der Nutzungs- und Biotoptypen mit diesbezüglichem Plan zur Kartierung des realen Bestandes, kombiniertem Plan zum realen und fiktiven Bestand sowie Entwicklungsplan
- Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
- Prüfung der zu berücksichtigenden Fachgesetze und -pläne sowie der darin festgelegten Ziele hinsichtlich folgender Betroffenheiten: Regionalplan Südhessen 2010, Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde, Landschaftsplan der Gemeinde, bestehende Bebauungspläne, Natura 2000-Gebiete, Überschwemmungsgebiete, Risikoüberschwemmungsgebiete, Trinkwasserschutzgebiete, sonstige Schutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope
- Beschreibung der angewandten Untersuchungsmethoden und Erläuterungen zur Zusammenstellung der erforderlichen Informationen
- Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens im Zusammenhang mit der Lage und naturräumlichen Einordnung des Bearbeitungsbereiches (Naturraum, Topografie und Lage) sowie den Schutzgütern Fläche (Nachhaltigkeitsziele und Bodenschutzklausel), Boden (Bodenziele, Geologie, Bodentyp, Bodenart, Bodenfunktionsbewertung, Bodenfunktionaler Ist-Zustand, Ertragspotenzial, Feldkapazität, Nitratrückhaltevermögen, Biotopentwicklungspotenzial, Erosionsgefährdung, Archivfunktion, Bodendenkmäler sowie Altlasten), Klima (Regionalklima, Geländeklima und Klimawandel), Grund- und Oberflächenwasser, Flora (potenziell natürliche Vegetation und bestehende Vegetation bzw. Biotoptypen), Fauna (unter Bezugnahme auf die durchgeführte Artenschutzprüfung und betrachtungsrelevante Arten bzw. Artengruppen) und biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung (im Hinblick auf die Belange Immissionen bzw. Emissionen, Erholung und Kampfmittel), Kultur (Kultur- bzw. Bodendenkmäler) und sonstige Sachgüter sowie den Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
- Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
- Betrachtung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung sowie zum Ausgleich vorhabenbedingter Auswirkungen im Hinblick auf die vorgenannten Schutzgüter
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung im Zusammenhang mit den vorgenannten Schutzgütern unter Berücksichtigung der anlage-, bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren
- Bewertung der Planung hinsichtlich der erneuerbaren Energien und effizienten Energienutzung (Solarenergie, Geothermie und Gebäudeenergiegesetz (GEG))
- Bewertung von Störfallrisiken (Unfälle nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Abstandsgebot, Erdbebenzone und Klimawandel)
- Betrachtung der eventuellen Kumulation mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete sowie der Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern als zusammenfassende Prognose zu den verschiedenen Umweltbelangen
- Prüfung und Bewertung der Eingriffe in das Schutzgut Biotope anhand einer tabellarischen Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung durch die Gegenüberstellung der Biotopwertigkeit der Flächen im realen bzw. fiktiven Bestand auf Basis der entsprechenden Bestandspläne und im Planzustand durch Zugrundelegung des Entwicklungsplanes
- Beurteilung von Eingriff und Ausgleich zum Schutzgut Boden auf Basis eines separaten Gutachtens zur Bodenkompensation
- Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Aufwertung durch artenschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen für die Goldammer und den Fasan
- Darlegung des Gesamtergebnisses der rechnerischen Bilanzierung sowie des Ausgleichs über ein Ökokonto, das von der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) als Ökoagentur für Hessen aus einer bereits vorlaufend durchgeführten Maßnahme eines Projektpartners zur Verfügung gestellt und vertraglich gesichert wird
- Erläuterungen zu den geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Vollzug des Bebauungsplanes (Monitoring)
- Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfung
Umweltbezogene Informationen aus dem Gutachten zur Kompensation des Schutzguts Boden:
- Erläuterung der rechtlichen und fachlichen Grundlagen (Schutz der natürlichen und nutzungsbezogenen Bodenfunktionen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Hessischem Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG), sparsamer und schonender Umgang mit dem Boden (Bodenschutzklausel) nach dem BauGB, Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Bodenfunktionen (vor- und nachsorgender Bodenschutz), Bodenfunktionsbewertung gemäß Hessischer Kompensationsverordnung (KV) sowie Ermittlung des bodenfunktionalen Kompensationsbedarfs)
- Beschreibung des methodischen Vorgehens (Ermittlung des bodenfunktionalen Ist-Zustandes vor und nach der Inanspruchnahme (bauzeitlich und betriebsbedingt) des Vorhabens, Auswertung von Daten- und Informationsgrundlagen wie dem Geologie-Viewer Hessen, dem Boden-Viewer Hessen und den weiteren Verfahrensunterlagen inkl. dem geo- und abfalltechnischen Bericht)
- Bestandsbeschreibung durch die Bodenfunktionsbewertung vor dem Eingriff im Hinblick auf die Geologie und bodenkundliche Einordnung (Bodentyp, Bodenart, Erosionsgefährdung, Verdichtungsempfindlichkeit, Archivfunktion und Bodendenkmäler), die Vorbelastungen des Bodens (nachsorgender Bodenschutz; Vorbelastungen, Altlasten, Kampfmittelsondierung), den bodenfunktionalen Ist-Zustand (Ertragspotenzial, Feldkapazität, Nitratrückhaltevermögen, Standorttypisierung für die Biotopentwicklung, Beurteilung der Bodenfunktion als Gesamtbewertung für die Raum- und Bauleitplanung sowie Bewertungen des Bodenerfüllungsgrades), die Darstellung der Nutzungs- und Biotoptypen (realer und fiktiver Bestand) im Plangeltungsbereich, die Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung (Gegenüberstellung der Nutzung realer Bestand vor und nach dem Eingriff) sowie die Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung (Fortführung der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung)
- Eingriffsbewertung durch die Bodenfunktionsbewertung nach dem Eingriff im Zusammenhang mit der Auswirkungsprognose (Wertstufe nach dem Eingriff), den Minderungsmaßnahmen sowie der Ermittlung des Kompensationsbedarfes (Betrachtung von Wirkfaktoren, Minderungsmaßnahmen, Bodenwertdefizit und Ausgleichsmaßnahmen)
- Berechnung des Kompensationsbedarfs durch die Umrechnung der Bodenwertpunkte in Biotopwertpunkte
- Beschreibung der plangebietsinternen sowie der planexternen Ausgleichsmaßnahmen in Form von Maßnahmensteckbriefen
- Hinweise und Empfehlungen zum Monitoring (Empfehlung zur Einbindung einer bodenkundlichen Baubegleitung (BBB))
- Zusammenfassende Erläuterung auf Basis der vorgenannten Inhalte
Umweltbezogene Informationen aus der Artenschutzprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG:
- Erläuterungen zu den auf dem Bundesnaturschutzgesetz basierenden, rechtlichen Grundlagen für die Artenschutzprüfung
- Beschreibung der Datengrundlagen und Erfassungsmethoden auf Basis mehrerer Begehungen des Plangebietes im Hinblick auf die betrachtungsrelevanten Taxa durch eine ornithologische Erfassung, Nachsuche nach Reptilien und Untersuchung auf das Vorhandensein potenzieller Quartierstrukturen (Spechthöhlen, natürlichen Baumhöhlen und -spalten, Fledermaus- und Nistkästen) mit entsprechender Fotodokumentation
- Ermittlung von anlage-, bau- und betriebsbedingen Wirkfaktoren der Planung (Habitatverlust, Habitatveränderung, störökologische Belastungen durch visuelle sowie Lärm- und Lichtreize, hohe Vorbelastungssituation durch bestehendes Gewerbegebiet, vorhabenimmanente störökologische Auswirkungen sind nicht als erheblich zu bewerten)
- Erläuterungen zur Abschichtung der Betrachtungsrelevanz im Hinblick auf die Artengruppen Fledermäuse und andere Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische, Libellen, Heuschrecken, Tagfalter, totholzbesiedelnde Käfer, sonstige Tierarten sowie Pflanzenarten; eine Betrachtungsrelevanz bestand demnach für die Gruppen der Vögel und Reptilien sowie eine Teilgruppe der Fledermäuse
- Wirkungsanalyse zur Bewertung, inwieweit die potenziell festgestellte Betroffenheit durch die lokal herrschenden Bedingungen tatsächlich besteht, welche Arten ggf. davon betroffen sind und wie erheblich die vorhabenbedingte Eingriffswirkung jeweils einzuschätzen ist
- Bewertung möglicher Beeinträchtigungen sowie differenzierte Ermittlung von Ersatz- bzw. Schutzmaßnahmen - soweit erforderlich - für die einzelnen Artengruppen Fledermäuse und andere Säugetiere, Vögel (unterschieden nach Greifvögeln, Eulen, Luftjägern, wassergebundenen Vogelarten, Vogelarten, die im Röhricht leben bzw. Röhrichte als Bruthabitatstruktur benötigen, synanthropen Vogelarten, gehölzgebundener Avifauna, Vogelarten gehölzarmer Habitatkomplexe, Vogelarten der gehölzfreien Brachen und Ruderalfluren, Offenlandarten, Rastvogelarten sowie sonstigen Vogelarten), Reptilien, Amphibien, Fische, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken, totholzbesiedelnde Käfer, sonstige Tierarten sowie Pflanzenarten
- Bewertung möglicher Beeinträchtigungen sowie differenzierte Ermittlung von Ersatz- bzw. Schutzmaßnahmen - soweit erforderlich - für die betrachtungsrelevanten Artengruppen Säugetiere, Reptilien, Tagfalter und sonstige Arten im Hinblick auf die lediglich national geschützten Arten
- Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG durch sechs Vermeidungsmaßnahmen, vier vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für baumhöhlengebundene Fledermausarten, höhlen- und nischenbrütende Vogelarten, die Goldammer und den Fasan sowie sieben sonstige Maßnahmen
- Empfehlung zwei weiterer Maßnahmen
- Textliche und tabellarische Auflistung der Artenschutzmaßnahmen als Übersicht
- Tabellarische Darstellung der Artenschutzmaßnahmen und ihrer zeitlichen Relevanz
- Zusammenfassendes Fazit, wonach die Ergebnisse der durchgeführten Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange aller vom Vorhaben (potenziell) betroffenen Arten zeigen, dass bei Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen durch die entstehenden Belastungswirkungen für sie keine erheblichen Beeinträchtigungen entstehen; der Planung kann daher aus fachlicher und artenschutzrechtlicher Sicht zugestimmt werden
- Prüfbögen der formalen Artenschutzprüfung für die Teilgruppen Fledermäuse (Arten mit Bindung an Baumhöhlen-Quartiere) und Vögel (Elster, Goldammer, Grünfink, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan, Star, Stieglitz, Türkentaube und Turmfalke; da für den Fasan keine Einstufung des Erhaltungszustandes in Hessen vorliegt, erfolgt für ihn nur eine tabellarische Prüfung seiner artenschutzrechtlichen Belange)
- Auflistung der im Untersuchungsraum belegten Vogel- und Reptilienarten mit Erläuterungen zu diesen faunistischen Listen
- Kartierung der im Untersuchungsraum vorgefundenen Flora und Fauna, getrennt nach Horsten und großen Baumfreibrüternestern, Höhlenbäumen, Brutvogelarten des Offenlandes, Brutvogelarten (Erhaltungszustand gelb) sowie Reptilienarten
Umweltbezogene Informationen aus dem geo- und abfalltechnischen Bericht:
- Allgemeine Angaben zur Veranlassung der Untersuchungen zu den Baugrund- und Grundwasserverhältnissen sowie zum Trag- und Verformungsverhalten der anstehenden Böden sowie der abfalltechnischen Untersuchung und Einstufung der potenziell anfallenden Aushubmassen im Hinblick auf deren Wiederverwertung bzw. Entsorgung
- Erläuterungen zu den durchgeführten Untersuchungen auf Basis von sieben Kleinrammbohrungen (RKS 1 bis RKS 7) mit einer Bohrtiefe von 3 m unter Geländeoberkante (GOK) sowie zur Entnahme mehrerer Einzelproben und abschnittsweiser Zusammenführung zu drei repräsentativen Mischproben
- Darstellung der Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf den örtlichen Schichtenaufbau und Schichtenverlauf (unterhalb der Geländeoberkante folgt im Grün-/Ackerbereich zunächst Oberboden in einer Mächtigkeit zwischen 0,2 m und 0,6 m, der aus tonigen Schluffen besteht, als Beimengungen wurden Wurzel- und Pflanzenreste (Organik) festgestellt; im Bereich der beiden bereits bestehenden Straßenenden folgen unter der 0,18 m und 0,21 m mächtigen Schwarzdecke zunächst Auffüllungen bis in 0,5-0,6 m Tiefe, diese setzen sich aus sandigen Kiesen (Schotter, Bodengruppen GW/GI) zusammen; die oberflächennahen Schichten werden bis auf Endtiefe aller Bohrungen von tonigen und feinsandigen sowie schwach kiesigen Schluffen (Bodengruppen UL, UM, TL, TM, SU*, ST*) in meist steifer bis halbfester Konsistenz, oberflächennah auch in z.T. weicher Konsistenz (witterungsbedingt) unterlagert)
- Ausführungen zu den Grundwasserverhältnissen (Grundwasser wurde im Rahmen der Baugrunderkundung nicht angetroffen, was auch durch Auswertung der öffentlich zugänglichen Kartenwerke bestätigt wird; aufgrund der bindigen Schichten ist allerdings mit dem Auftreten von jahreszeitlich bzw. witterungsbedingtem Stauwasser (kann auch zu einem Einstau in der Kanalbaugrube führen) in unterschiedlicher Tiefe zu rechnen)
- Übersicht zu den angetroffenen Bodengruppen, Bodenklassen und Frostempfindlichkeitsklassen sowie den charakteristischen Bodenkenngrößen
- Baugrundbeurteilung in Bezug auf den Wege- und Kanalbau (die anstehenden Schluffe haben erfahrungsgemäß nicht die erforderliche Tragfähigkeit, weshalb zum richtlinienkonformen Ausbau bzw. zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Bettung ein Teilbodenaustausch oder eine qualifizierte Bodenverbesserung durch Mischbindemittel empfohlen wird) sowie die Baugruben und den Erdbau (für den Kanalgraben wird voraussichtlich ein Verbau erforderlich)
- Betrachtung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes (der anstehende Schluff ist aufgrund seiner sehr niedrigen Wasserdurchlässigkeit generell nicht zur gezielten Versickerung von Niederschlagswasser (z.B. Mulde, Rigole) geeignet)
- Beurteilung zur Rückverfüllung von Arbeitsräumen (die anstehenden Schluffe sind aus technischer Sicht ohne eine vorlaufende Konditionierung (z.B. Zugabe von Bindemittel) generell nicht für die qualifizierte Rückverfüllung geeignet) sowie Hinweise zum Bodenmaterial für eine fachgerechte Rückverfüllung und zu dessen Verdichtung
- Definition des Homogenbereiches aufgrund erdbautechnischer Aspekte
- Beschreibung der Ergebnisse der abfalltechnischen Untersuchungen im Hinblick auf die durchgeführten abfalltechnischen Bodenuntersuchungen (nach den Grenzwerten der ab 01.08.2023 gültigen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sind die Böden der Mischproben MP-1 bis MP-3 in die Materialklasse BM-0 einzustufen; hinsichtlich der Einbauweise existieren somit keine Einschränkungen nach Anlage 2 und Anlage 3 der EBV) sowie die durchgeführten Schwarzdeckenuntersuchungen (die untersuchten Schwarzdeckenmaterialien der Probe SD-1 sind als Ausbauasphalt (AVV-Abfallschlüssel 17 03 02) einzustufen und stellen somit keinen gefährlichen Abfall dar)
- In den Anlagen zum Gutachten sind ein Übersichtslageplan zum Projektstandort, ein Lageplan mit Kennzeichnung der Bohr- und Sondieransatzpunkte, die Bohr- und Sondierergebnisse (zeichnerische Darstellungen der Bohrprofile) sowie die Ergebnisse der abfalltechnischen Untersuchungen der Bodenmischproben MP-1 bis MP-3 und der Schwarzdeckenprobe SD-1 enthalten
Zudem sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Umweltthemen bzw. Schutzgütern über die bereits vorliegenden Stellungnahmen verfügbar:
- Schutzgut Fläche: Vorgaben der Raumordnung bzw. Regionalplanung; Planung aus regionalplanerischer Sicht nicht raumbedeutsam, weshalb sie als an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten kann; Vorgaben Flächennutzungsplan; Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten (Alternativenprüfung); Reduzierung negativer Auswirkungen von Flächeninanspruchnahmen; Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen (Grün- und Ackerland); Hinweise zur landwirtschaftlichen Fachplanung
- Schutzgut Boden und Altlasten: Hinweise zur Berücksichtigung des Schutzguts Boden im Umweltbericht; (Landwirtschaftliche) Bodengüte bzw. Bodenwertigkeit; Hinweise zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz; Altlasten bzw. Altflächen (keine Einträge in Altflächendatei); Bodenschutzrechtlicher Kompensationsbedarf auf Basis eines bodenkundlichen Gutachtens; Bodenkundliche Baubegleitung
- Schutzgut Klima: Anpassung an den Klimawandel; Klimaschutz; Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet; Luft bzw. Lufthygiene und Luftqualität; Lokale Klimaverhältnisse; Einsatz von oberflächennaher Geothermie (Erdwärme); Ladeinfrastruktur für Elektromobilität; Energiewende
- Schutzgut Wasser (Grund- und Oberflächenwasser): Berücksichtigung Umweltmerkmal Grundwasser in Umweltprüfung; Grundwassersituation bzw. -verhältnisse; Lage größtenteils in künftigem Trinkwasserschutzgebiet; Beachtung diesbezüglicher Ver- und Gebote; Umgang mit Abwasser im Allgemeinen und Niederschlagswasser im Besonderen; Einfluss auf Grundwasserneubildung; Brauchwassernutzung; Vorbehandlung des Niederschlagswassers und Absperrorgane für den Havariefall; Entfernung zu bestehenden Wassergewinnungsanlagen; Belange von Oberflächengewässern nicht berührt
- Schutzgüter Flora und Fauna sowie biologische Vielfalt, Arten- und Naturschutz: Kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet berührt; Ermittlung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen im Umweltbericht; Berücksichtigung Wirkungsbereich bei Bestandserfassung und -bewertung Biotoptypen (real und ggf. fiktiv); Eingriffsregelung (Vermeidung, Minimierung, Ausgleich); Ermittlung Ausgleichsbedarf durch Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (ggf. mit Zusatzbewertungen) anhand von Bestands- und Entwicklungskarten; Rechtliche Sicherung, Verfügbarkeit, Eignung und Zuordnung von Flächen für Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen; Ausgleich möglichst im Wald, an Gewässern oder über Ökokonten; Durchführung Artenschutzprüfung und Erstellung artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Herleitung und Bestimmtheit notwendiger Artenschutzmaßnahmen; Monitoring (Funktionskontrollen) und Risikomanagement zum Arten- und Naturschutz; Behandlung von nur national geschützten Arten; Verwendung Gehölze regionaler Herkunft (autochthon); Vermeidung bzw. Minimierung von Lockeffekten für Insekten; Reduzierung Kollisionsrisiko von Vögeln an Glasflächen; Ausschluss invasiver Pflanzenart; Steinkrebsvorkommen im Zotzenbach; Dachbegrünung; Biodiversität; Bepflanzungen im Bereich von Ver- und Entsorgungsleitungen
- Schutzgut Landschaft bzw. Landschaftsbild: Vorgaben Landschaftsplan; Prüfung Wirkungen bzw. Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft bzw. Landschaftsbild; Fassadenbegrünung; Randeingrünung
- Schutzgüter Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Kein Kampfmittelverdacht; Hinweise zum Immissionsschutz an Verkehrswegen (klassifizierte Straßen und Bahnlinie); Keine Bedenken der Immissionsschutzbehörden; Keine konkreten Hinweise zur Gefahrenabwehr bzw. zum Brandschutz; Gefahr von Überflutungen bei Starkregenereignissen; Trinkwasserbedarf bzw. -versorgung; Versorgung mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Dach- und Fassadenbegrünung; Reibungs- und gefahrlose Abfallentsorgung; Aus Sicht der Bergbehörde stehen keine Sachverhalte entgegen; Keine Bedenken aus Sicht des kriminalpräventiven Städtebaus
- Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Bodendenkmalschutz und -pflege (kein Verdacht auf Bodendenkmäler); Baudenkmalschutz und -pflege (keine oberirdischen Kulturdenkmäler bekannt); Allgemeine Hinweise zum Schutz und Erhalt von Kleindenkmälern, historischen Grenzsteinen und Brücken
Die Gemeinde Rimbach hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf die Schweiger + Scholz Ingenieurpartnerschaft mbB in Bensheim übertragen. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Rimbach, den 06.03.2026 Für den Gemeindevorstand
der Gemeinde Rimbach
Holger Schmitt, Bürgermeister