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Das Wahlamt Rimbach bittet die Wählerinnen und Wähler von doppelter Beantragung der Briefwahl abzusehen. Eine doppelte Beantragung führt zu einer Verzögerung der Bearbeitung.
Auch ist das Mitsenden von Briefmarken und Rücksendeumschlägen nicht erforderlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!