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Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung

Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
 
Die bei der Ortsbeiratswahl Zotzenbach am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Zotzenbach der Gemeinde Rimbach gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 1, Frau Eva Susanne Blesing hat zum 15. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Zotzenbach der Gemeinde Rimbach nachrückt:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
lfd. Nr. 2, Herr Dr. Udo Niehage, Rimbach Zotzenbach, 325 Stimmen.
 
Der bei der Ortsbeiratswahl Zotzenbach am 15. März 2026 in den Ortsbeirat Zotzenbach der Gemeinde Rimbach gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 6 - Freie Wählergemeinschaft, FWG
lfd. Nr. 5, Herr Hans Göttmann hat zum 16. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Zotzenbach der Gemeinde Rimbach nachrückt:
Nr. 6 - Freie Wählergemeinschaft (FWG)
lfd. Nr. 4, Herr Jens Würsching, Rimbach-Zotzenbach, 288 Stimmen.
 
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Frau Reibold, in Rathausstraße 1, 64668 Rimbach schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
 
Rimbach, den 16.04.2026
Die Gemeindewahlleiterin
der Gemeinde Rimbach
Reibold