Gemeinde Rimbach

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Nutzungsfeuer

Das Ordnungsamt der Gemeinde Rimbach erinnert daran, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich verboten ist. In bestimmten Fällen ist es jedoch erlaubt – aber nur noch bis zum 31. März.
? Wichtige Regeln:
?? Verbrennen ist nur außerhalb bebauter Ortsteile auf dem Grundstück erlaubt, auf dem die Abfälle anfallen.
?? Zeiten:

  • Montag–Freitag: 8:00–16:00 Uhr
  • Samstag: 8:00–12:00 Uhr
    ?? Nur bei trockenem Wetter und unter ständiger Aufsicht einer zuverlässigen Person.
    ?? Abfälle müssen trocken sein, damit möglichst wenig Rauch entsteht.
    ?? Es dürfen keine zusätzlichen Stoffe zum Anzünden verwendet werden, die gefährlich sind oder starke Rauchentwicklung verursachen.
    ?? Bei starkem Wind oder starker Rauchentwicklung muss das Feuer sofort gelöscht werden.
    ?? Feuer und Glut müssen vollständig gelöscht sein, bevor die Stelle verlassen wird.

? Wichtig:
Das Verbrennen von Gehölzschnitt ist nur vom 01. Oktober bis zum 31. März erlaubt – danach nicht mehr, um die Brut- und Setzzeiten von Tieren zu schützen.
?? Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Wäldern und Schutzgebieten müssen unbedingt eingehalten werden.


?? Gartenabfälle können alternativ über die Grünschnittabfuhr oder an der Grünschnittsammelstelle entsorgt werden.

? Bei Verstößen drohen Bußgelder. Außerdem kann ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt werden, wenn Regeln nicht eingehalten werden.

Mehr Info´s in der PDF unter www.rimbach-odw.de

? Vielen Dank für Ihre Rücksicht und Mithilfe!