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Dienstgebäude aller Behörden in Hessen werden zu den nachfolgend genannten Terminen beflaggt:
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 |
20. Juli | Jahrestag des 20. Juli 1944 |
1. Sonntag im September | Tag der Heimat |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen |
Am Tag allgemeiner Wahlen |
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast geflaggt.
An allen anderen Tagen weht die Gemeindeflagge.
Vom Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport können aus sonstigen besonderen Anlässen Anordnungen zum Beflaggen von Dienstgebäuden ergehen.