Hauptmenü
Navigation
Navigation
- Gemeinde
- Familie & Soziales
- Leben & Wohnen
- Kultur & Tourismus
- Wirtschaft & Umwelt
Wir freuen uns, dass Sie beim Standesamt Rimbach Ihre Ehe schließen möchten.
Einer Eheschließung geht die jeweilige Anmeldung voraus.
Wenn Sie in der Gemeinde Rimbach Ihren Wohnsitz haben, können Sie dies bei unserem Standesamt durchführen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Rimbach haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes.
Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserem Standesamt.
Unabhängig von Ihrem Wohnort können Sie das Standesamt der Eheschließung frei wählen.
Das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben, wird in diesem Fall dem Standesamt Rimbach die Unterlagen der Anmeldung zukommen lassen.
An dieser Stelle erfolgt bewusst keine Auflistung der zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen. Dies ist unter anderem von Ihrem Wohnort, Personenstand und ihrer Staatsangehörigkeit abhängig.
Bitte setzen Sie sich deshalb (Vorsprache oder telefonisch) mit unserem Standesamt in Verbindung. In einem kurzen Gespräch können diese Punkte geklärt werden und Sie erfahren, welche Unterlagen und Urkunden von Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen.
Zur Anmeldung müssen beide Verlobte persönlich erscheinen. Ist ein Partner verhindert, besprechen Sie das weitere Vorgehen bezüglich der Vollmacht bitte mit uns.
Die Voranmeldung der Eheschließung kann online vorgenommen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit unseren Standesbeamten, damit Wartezeiten so gering wie möglich gehalten werden können.
Trauungen sind grundsätzlich während den Öffnungszeiten möglich.
Trauungen an Samstagen sind beim Standesamt Rimbach ebenfalls möglich.
Die Samstage unterliegen keiner festen Terminregelung, sondern werden je nach Wunsch und Vereinbarkeit mit weiteren Terminen der Standesbeamten festgelegt.
An Sonn- und Feiertagen finden keine Eheschließungen statt.
Sprechen Sie uns bezüglich Ihrer Terminwünsche einfach an!
Der Ablauf des amtlichen Teils der Eheschließung der standesamtlichen Trauung ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch ist das Standesamt Rimbach gerne bereit, im Rahmen unserer Möglichkeiten, diese etwas individueller zu gestalten.
Dies reicht von der Durchführung einer Motto-Hochzeit, über persönliche Beiträge von Teilnehmern der Hochzeitgesellschaft bis hin zu musikalischen Beiträgen oder eigener Trauzimmerdekoration.
Sprechen Sie Ihre Wünsche einfach bei der Anmeldung der Eheschließung an.
Als Trauorte stehen Ihnen im Rathaus das Trauzimmer oder je nach Verfügbarkeit der Adam-Schmitt-Saal zur Verfügung.
Sie haben in Rimbach Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen und benötigen eine Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Auszug aus Ihrem Ehe-/ Lebenspartnerschaftsregister?
Sie haben die Möglichkeit, unter Vorlage Ihres Personalausweises und Angabe des Eheschließungs-/ Verpartnerungsdatums dies vor Ort bei unserem Standesamt zu beantragen.
Sie können dies aber auch online beantragen.
In beiden Fällen wird eine Gebühr fällig, welche entweder bei Abholung im Standesamt oder per Vorkasse zu entrichten ist.
Alles weitere hierzu besprechen Sie bitte direkt mit unserem Standesamt.