Gemeinde Rimbach

Seitenbereiche

Logo der Gemeinde Rimbach
| |

Seiteninhalt

Sterbefälle

Sterbefälle

Bei einem Sterbefall in Rimbach ist dieser beim Standesamt Rimbach bis spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

Um den Tod beurkunden zu können, benötigt das Standesamt eine Todesbescheinigung vom Arzt und weitere Unterlagen.
Auf deren Auflistung wird hier bewusst verzichtet, da dies unter anderem vom Wohnort und Personenstand des Verstorbenen, sowie dessen Staatsangehörigkeit abhängig ist.

Gerne können Sie sich deshalb (Vorsprache oder telefonisch) mit unserem Standesamt Kontakt aufnehmen. In einem kurzen Gespräch können diese Punkte geklärt werden und Sie erfahren welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Die meisten Angehörigen beauftragen ein Bestattungsunternehmen mit der Erledigung dieser Amtsgänge. Dieses übernimmt dann die Anzeige des Sterbefalls und übermittelt Ihnen nach Abschluss der Beurkundung die bestellten Sterbeurkunden.

Urkunden

Einer Ihrer Angehörigen ist in Rimbach verstorben und Sie benötigen eine Sterbeurkunde oder einen beglaubigten Auszug aus dem Sterberegister?

Sie haben die Möglichkeit, unter Vorlage Ihres Personalausweises und Angabe des Sterbedatums dies vor Ort bei unserem Standesamt zu beantragen.

Sie können dies aber auch online beantragen.

In beiden Fällen wird eine Gebühr fällig, welche entweder bei Abholung im Standesamt oder per Vorkasse zu entrichten ist.
Alles weitere hierzu besprechen Sie bitte direkt mit unserem Standesamt.